Mitglied inaktiv
Mein Tochter wurde im Mai 2002 geboren. Letztes Jahr beendete ich meine 2 Jahre Elternzeit. Die Firma, bei der ich damals angestellt war wurde verkauft. Derzeit bin ich arbeitslos. Nun habe ich gelesen, daß ich zwischen dem dritten und achten Lebensjahr meiner Tochter das dritte Erziehungsjahr noch nehmen kann. Steht mir das auch noch zu, wenn ich arbeitslos bin oder wenn ich dann bei einem anderen Arbeitgeber sein sollte? Wenn ja, steht mir da auch noch Landeserziehungsgeld zu? Danke! LG Bienchen
Hallo, EZ kann nur nehmen, wer einen AG hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Habe ein ähnliches Problem. Bei mir hat das Jugendamt heute gesagt, dass ich bis zum 8. Lebensjahr Erziehungsurlaub nehmen kann, aber nur bis zum 3. Lebensjahr noch Erziehungsgeld bekomme. Hoffe, das hilft dir weiter. Gruss Susann
Mitglied inaktiv
Hallo! Habe ein ähnliches Problem. Bei mir hat das Jugendamt heute gesagt, dass ich bis zum 8. Lebensjahr Erziehungsurlaub nehmen kann, aber nur bis zum 3. Lebensjahr noch Erziehungsgeld bekomme. Hoffe, das hilft dir weiter. Gruss Susann
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