kruemel-inside
Hallo, vorneweg ich bin Beamtin und weiß, dass bei mir manche Sachen anders geregelt sind. Ich habe aber bisher keine Infos finden können für mein Bundesland und es scheint so, als ob sich auf das allgemein geltende Recht bezogen wird. Der Sachbearbeitet gibt mir nur Auskunft im Hinblick darauf, was für das Schulamt günstige Planungszeiträume sind - die sind aber ewig lang vorher. (Antrag für TZ ab August normalerweise z. B. bis Anfang Januar mit genauer Stundenzahl --- das kann ich doch noch gar nicht absehen, wie es dann mit Kind läuft und ob ich einen Krippenplatz habe. Der Arbeitgeber macht auch keine Angaben, an welchem Standort ich eingesetzt werden, muss mit Fahrtzeiten von 60min für eine Strecke rechnen.. Frage ist deshalb, welche Sonderrechte/Schutz ich in Elternzeit habe). 1. Wann muss ich das 3. Jahr Elternzeit beantragen? Muss ich das schon beim Antrag der ersten zwei Jahre mit angeben (so hätte es gern der Sachbearbeiter - aber ich kann jetzt eigentlich noch gar nicht sagen, ob ich das 3. Jahr wirklich nehmen will...vielleicht läuft auch alles so gut, dass ich da wieder Vollzeit arbeiten möchte, was in EZ ja nicht geht), oder reicht für mich auch die übliche Frist von 7 Wochen vor Ablauf des 2. Jahres Elternzeit? 2. Wann muss ich den Arbeitgeber darüber informieren, a) dass ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte? b) ab wann ich in Teilzeit arbeiten möchte? c) in welchem Umfang ich in Teilzeit arbeiten möchte? Der Sachbearbeiter stellt sich vor, dass ich mindestens 8 Monate vorher bekannt gebe, ab wann ich Teilzeit arbeite und in welchem Umfang (natürlich jeweils passend zum Halbjahr). Das ist für mich unmöglich, da ich zu dem Zeitpunkt noch gar nicht absehen kann, wie es mit dem Kind läuft und ob ich überhaupt einen Krippenplatz bekomme. Kann der Arbeitgeber die Teilzeit erst ab einem bestimmten Datum gewähren (z. B. ab dem Schulhalbjahr, weil da immer neu geplant wird), oder habe ich ein Anrecht drauf zu dem Datum was ich im Antrag angebe wieder einzusteigen? Vielen Dank und viele Grüße kruemel-inside
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB
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