Schnecke14
Hallo Frau Bader, ich habe beim AG für die ersten beiden Jahre EZ beantragt und genehmigt bekommen. Zusätzlich ahbe ich beantragt, dass ich das 3. JAhr bis zum 8. Lj. des Kindes nehmen werde. Mein AG hat dies nicht bestätigt. Auf ausdrückliches schriftliches NAchfragen meinerseits bzgl. des 3. Lj. bekam ich nachstehende Antwort: "... Sollten keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen, besteht grds.ein Rechtsanspruch bis zum 8. Lebensjahres eines Kindes, das 3. Jahr der Elternzeit einzubringen." Meine Frage: Kann der AG das 3. Jahr später ablehnen? Wie kann ich am besten vorgehen, um letztlich ein Verfallen des 3. Jahres zu verhindern (z.B. nach Ablauf des 2. EZ-Jahres schon im Voraus für das 6. Lj. des Kindes EZ zu beantragen, um bei evtl. Ablehnung dann doch im Anschluss an das 2. Jahr das 3. Jahr anhängen zu können? Vielen Dank. VG Schnecke14
Hallo, doch, er kann es dann ablehnen. Frist für den Antrag sind 7 Wochen. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin zwar kein Jurist, aber der gesetzgeber sagt eindeutig das dir 3 Jahre elternzeit zustehen. Da kann, meiner Meinung nach dein AG nicht sagen: geht nicht! Und beantragen mußt du es, soweit ich mich erinnere 8 Wochen vorher. Ich nehme mal an das du das 3 jahr nehmen willst wenn dein kind in die Schule kommt? Dann würde ich 8 wochen vor schulbeginn das jahr beantragen. Grüßle
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