Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. Elternzeitjahr Beantragen ohne Unterbrechung jur. Auszuschliessen

Frage: 3. Elternzeitjahr Beantragen ohne Unterbrechung jur. Auszuschliessen

MiraMT

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Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wird bald 2 und ich möchte eigentlich auch sein drittes Lebensjahr noch in Elternteilzeit arbeiten. Bei uns ist allerdings die Versorgung mit Kindergartenplätzen so schlecht, dass wir zu Anfang des 4. Lebensjahres eventuell einige Monate ohne Betreuung überbrücken müssen. Da unsere derzeitige Kita sehr gut ist, überlege ich mir, sollte sich abzeichnen, dass wir keinen Platz bekommen, die Elternzeit zu unterbrechen, um voll zu arbeiten und dann für die problematische Zeit wieder komplett in Elternzeit zu gehen. Muss ich bei der Beantragung der Verlängerung der Elternzeit bis zum Ende des dritten Lebensjahres etwas beachten, um eine Unterbrechung nicht juristisch auszuschließen? Kann ich innerhalb des dritten Lebensjahres dann auch eine Unterbrechung und Rückkehr in Vollzeit innerhalb von 7 Wochen Beantragen? Ich würde eigentlich formulieren: "hiermit beantrage ich die Verlängerung meiner Elternzeit auf drei Jahre. Den derzeitigen Teilzeitarbeitsmodus mit x Stunden an den Tagen y und z möchte ich beibehalten" Mache ich damit etwas falsch? Viele Grüße und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Ihr Kind nach Sommer 2015 geboren ist, können Sie bis zu 24 Mo auch ohne Zustimmung des Ag bis zum 8. LJ übertragen. Ich würde aber mit dem AG darüber reden. Und mit der KK. Liebe Grüße NB


MiraMT

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Hallo Frau Bader, Wie würden Sie damit umgehen, dass ich leider jetzt noch nicht weiss, ob ich eine Übertragung brauche oder nicht? Ich muss ja das dritte Jahr jetzt erstmal beantragen. Wenn alles gut läuft, mache ich erstmal das dritte Jahr und mein Arbeitgeber muss sich keine Sorgen machen. Was passiert, wenn ich Jahr drei jetzt beantrage und dann im Dezember feststelle, dass es mit kigaplatz eng wird und ich deshalb für einige Monate voll arbeiten will und im selben Jahr einige Monate komplett aussetze mit der angesparten Elternzeit? Mein Sohn ist im Mai 2016 geboren. Gruss und Danke


Mitglied inaktiv

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Frau Bader antwortet nicht auf Rückfragen. Die Änderungen (vorzeitige Beendigung der Elternzeit und Fortsetzung zu einem späteren Zeitpunkt) wären mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ein Anrecht darauf gibt es nicht.


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