Emmka
Schönen Guten Morgen Frau Bader, ich habe eine Frage. Für meine ersten beiden Kinder ( 2020+2001) habe ich Elterngeld Plus.Für das zweite nach Ausklammerung ( 14 Monate + Mutterschutz) sogar das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1. Könnte ich bei (eventuell) Kind 3. auch Elterngeld Monate ausklammern lassen, so dass ein Teil meines Einkommens von 2019 rein zählt, oder ist dieses nur einmalig möglich? Vielen herzlich Dank für Ihre Antwort im Voraus, und einen schönen Tag. Beste Grüße Emmka
Hallo, es werden Monate mit EG bis zum 14 LM und Monate mit MG ausgeklammert. Wenn der Unterschied also ca. 16 Monate alt ist, wenn das nächste kommt, passt es. Jeder Monat später verringert das EG.Wenn Sie nämlich in EZ sind zählen die Monate (nach dem 14.LM) mit 0 €. Liebe Grüße NB
misses-cat
Wenn du schnell genug wieder schwanger wirst ist das theoretisch möglich, ich hatte drei Kinder unter drei das ist extrem anstrengend würde ich mir gut überlegen
Emmka
@misses-cat Danke für deine Antwort. Ja ich glaube dass 3 kleine Kinder anstrengend sind- ist es bei 2 ja auch schon. :-) Es ist nur eine Überlegung. Wenn ich aber heute gleich schwanger werden würde ( was ich nicht vorhabe :-) ) wären meine beiden bei der Geburt 3 Jahre + 1.5 Jahre. Also nicht mehr ganz 3 unter 3. Meine Mutter hatte übrigens 4 Kinder unter 2. ;-) Zweimal schnell Zwillinge hintereinander. War nicht geplant. Gibt alles. :-) Vielleicht gibt es bei uns auch kein drittes Kind. Wenn hätte ich hält nur gerne nicht so einen großen Abstand.
Mitglied inaktiv
Es werden Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert, wenn im Bezugszeitraum Monate mit Elterngeld sind. Entscheidend sind wieder die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld können auch ausgeklammert werden. Daraus folgt, dass es dann zurück geht bis auf 2019
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