Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Jahre oder 14 Monate beantragen

Frage: 2 Jahre oder 14 Monate beantragen

Mitglied inaktiv

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Ich möchte nach der Elternzeit nicht in meiner alte Stelle (großer Betrieb) wieder arbeiten, sondern gerne in einer anderen Stelle beim alten AG. Möchte ungefähr nach 14 Monaten wieder arbeiten. - flexibel in meiner Planung wäre ich, wenn ich 2 Jahre Elternzeit anmelde und dann entscheide wann ichTteilzeit wieder einsteige, kann ich den verlangen dies in einer anderen Einrichtung als meiner alten zu tun? - oder ich melde nur 14 Monate an und sage dann, dass es in meiner alten Stelle für mich nicht mehr passt? z.B. aus zeitlichen/Betreuungsgründen für das Kind. Was wäre am schlausten, haben Sie da einen Tipp für mich? Danke vorab!


Sternenschnuppe

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Erste Variante. Teilzeit IN Elternzeit = Kündigungsschutz


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