Mitglied inaktiv
Ich möchte nach der Elternzeit nicht in meiner alte Stelle (großer Betrieb) wieder arbeiten, sondern gerne in einer anderen Stelle beim alten AG. Möchte ungefähr nach 14 Monaten wieder arbeiten. - flexibel in meiner Planung wäre ich, wenn ich 2 Jahre Elternzeit anmelde und dann entscheide wann ichTteilzeit wieder einsteige, kann ich den verlangen dies in einer anderen Einrichtung als meiner alten zu tun? - oder ich melde nur 14 Monate an und sage dann, dass es in meiner alten Stelle für mich nicht mehr passt? z.B. aus zeitlichen/Betreuungsgründen für das Kind. Was wäre am schlausten, haben Sie da einen Tipp für mich? Danke vorab!
Hallo, mind. 2 Jaghre beantragen u in der EZ TZ arbeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Erste Variante. Teilzeit IN Elternzeit = Kündigungsschutz
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hab da ne Frage, Habe 1 Jahr Elternzeit beantragt, im Dez. habe ich mit meinen Chef gesprochen, das ich im April auf Minijob 400€ Basis wieder einsteigen will ( meine Tochter wird am 8.4. 1 Jahr), heute 2.2. ein Brief von meinen Chef, das er mir nur ne Vollzeitstelle anbietet kann, dies ist aber aus zeitlich gründen nicht machbar, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin in der 21 SSW und muss mich nun laut AG entscheiden welche Dauer ich an Elternzeit nehme und in welches Model ich wieder zurückkommen will. Da es bei uns eine Finanzille Frage auch ist, wie lange ich weg bleiben kann von der Arbeit, ist es nicht so leicht sich für das Richtige zu entscheiden. Mein Partner und ich wü ...
Hallo, Ich möchte nach 6 Monaten Teilzeit arbeiten mind. 1 Jahr mit 20-30 Std. Jetzt stolpere ich immer über die Information das man 2 Jahre beantragen soll. Wieso ? Welche Vorteile hat das ? Kann ich schlimmstenfalls entscheiden eher wieder Vollzeit zu arbeiten ? Bin wirklich unentschlossen was ich jetzt beantragen soll. Vielen Dank im ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...
Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...
Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...
was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner