Fidibuss
Hallo Frau Bader! Nach der Geburt meiner Tochter habe ich ein Jahr EZ beantragt, die am 19.05. endet Ich würde nun aber gerne noch ein weiteres Jahr dranhängen. Ist das möglich obwohl ich mich im Vorfeld nur für ein Jahr entschieden habe? Wo muss ich überall einen Antrag stellen??? Darf ich im 2.Jahr EZ arbeiten gehen??? Vielen Dank!
Hallo, da Sie nur ein Jahr beantragt haben, kann der AG entscheiden, ob er einer verlängerung zustimmt. Der Antrag muss schriftlich 7 Wo vor Beginn gestellt werden. Sie dürfrn im 2. Jahr bis zu 30 Std/Wo arbeiten gehen. Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Hallo Fidibuss, könnte schwierig werden. Da Du nur 1 Jahr EZ genommen hast, hast Du automatisch auf die weiteren 2 Jahre verzichtet. Wenn Du einen netten Arbeitgeber hast, kannst Du versuchen ein 2. Jahr anzuhängen. Dazu musst Du deine Inanspruchnahme 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftliche (am besten per Einschreiben/Rückschein) deinem Arbeitgeber mitteilen. Also spätestens am 30.03. Und natürlich darfst Du während der Elternzeit bis zu 30 h/Woche arbeiten, wenn dein Arbeitgeber dir Teilzeit anbietet oder es dir erlaubt, bei einem anderen AG zu arbeiten. Du musst nur deinen AG fragen... woanders musst Du keinen Antrag auf Elternzeit stellen. Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. LG, sonja
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