Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich erwarte in Kürze mein 2. Kind. Mein Sohn wird Ende August 2 Jahre alt. Ich habe seit seiner Geburt Elternzeit für ihn in Anspruch genommen und ab seinem 16. Lebensmonat in Teilzeit gearbeitet (öD). Seit Ende Mai befinde ich mich nun im Mutterschutz. Für unser 2 Kind werde ich auch Elternzeit nehmen wollen. Nun meine Frage: Kann ich die vollen 3 Jahre Elternzeit für unseren "Großen", die ich ja nun durch den MuSchu unterbreche, weiter nach hinten verschieben bzw. übertragen? Oder verliere ich durch die nun 2. Elternzeit meine Ansprüche? Was muss ich ggf. tun, um Ansprüche zu "retten"? Können Sie helfen? Haben Sie Tipps? Herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße Lynnie
Hallo, ja, bis zum 8. LJ., wenn der AG zustimmt Ciao, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Lynnie! Deine erste Elternzeit wird nicht automatisch durch den Mutterschutz oder die Geburt des zweiten Kindes unterbrochen. Sie läuft weiter, so wie du sie angemeldet hast. Du könntest sie weiterlaufen lassen. Dann müsstest du 7 Wochen vor Ende der ersten Elternzeit (7 Wo vor Ende Aug 2011?) die zweite Elternzeit anmelden. Du würdest dann das 1. und 2. Elternzeitjahr nehmen, im zweiten und dritten Lebensjahr vom 2. Kind. Dann könntest du das 3. Jahr nehmen, bis zum 4. Geburtstag vom 2. Kind. Das allerdings müsstest du dir vom AG genehmigen lassen, weil es eine Übertragung von Elternzeit (übers 3. Lebensjahr hinaus) ist. Du kannst aber auch schriftlich mitteilen, dass du die erste Elternzeit mit der Geburt (Mutterschutz ist kein Grund zur Unterbrechung) des 2. Kindes unterbrechen, dann die drei Jahre von Kind 2 und dann das dritte Jahr von Kind 1 nehmen möchtest. Gruß Sabine PS: ich hoffe, ich konnte es verständlich rüberbringen.
Mitglied inaktiv
Liebe Sabine, vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort!!! LG Lynnie
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt