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Hallo Frau Bader, ich erwarte in Kürze mein 2. Kind. Mein Sohn wird Ende August 2 Jahre alt. Ich habe seit seiner Geburt Elternzeit für ihn in Anspruch genommen und ab seinem 16. Lebensmonat in Teilzeit gearbeitet (öD). Seit Ende Mai befinde ich mich nun im Mutterschutz. Für unser 2 Kind werde ich auch Elternzeit nehmen wollen. Nun meine Frage: Kann ich die vollen 3 Jahre Elternzeit für unseren "Großen", die ich ja nun durch den MuSchu unterbreche, weiter nach hinten verschieben bzw. übertragen? Oder verliere ich durch die nun 2. Elternzeit meine Ansprüche? Was muss ich ggf. tun, um Ansprüche zu "retten"? Können Sie helfen? Haben Sie Tipps? Herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße Lynnie
Hallo, ja, bis zum 8. LJ., wenn der AG zustimmt Ciao, NB
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Hallo Lynnie! Deine erste Elternzeit wird nicht automatisch durch den Mutterschutz oder die Geburt des zweiten Kindes unterbrochen. Sie läuft weiter, so wie du sie angemeldet hast. Du könntest sie weiterlaufen lassen. Dann müsstest du 7 Wochen vor Ende der ersten Elternzeit (7 Wo vor Ende Aug 2011?) die zweite Elternzeit anmelden. Du würdest dann das 1. und 2. Elternzeitjahr nehmen, im zweiten und dritten Lebensjahr vom 2. Kind. Dann könntest du das 3. Jahr nehmen, bis zum 4. Geburtstag vom 2. Kind. Das allerdings müsstest du dir vom AG genehmigen lassen, weil es eine Übertragung von Elternzeit (übers 3. Lebensjahr hinaus) ist. Du kannst aber auch schriftlich mitteilen, dass du die erste Elternzeit mit der Geburt (Mutterschutz ist kein Grund zur Unterbrechung) des 2. Kindes unterbrechen, dann die drei Jahre von Kind 2 und dann das dritte Jahr von Kind 1 nehmen möchtest. Gruß Sabine PS: ich hoffe, ich konnte es verständlich rüberbringen.
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Liebe Sabine, vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort!!! LG Lynnie
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