Frage:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben ein Problem! Mein Mann hat nach Geburt unserer Tochter im Juni Elternzeit und Elterngeld für den 1. und den 9. Lebensmonat unserer kleinen Tochter beantragt.
Ursprünglich war beantragt, dass er voll und ohne Erwerbstätigkeit in Elternzeit geht.
Den ersten Lebensmonat war er voll zuhause und hat daher Elterngeld in voller Höhe bekommen.
Danach ist übrigens die Krankenkasse auf uns zugetreten und hat von meinem Mann Krankenkassenbeitrag verlangt, da er freiwillig gesetzlich versichert ist und somit angeblich Krankenkassenbeitrag zu zahlen ist, so dass das Elterngeld gleich mal um 175 € geringer war.
Nun wollte mein Mann im 9. Monat ebenfalls in Elternzeit gehen. Da die Firma einen personellen Engpass hat, hat er sich entschieden, während des 2. Elterngeldmonates 30 Stunden Teilzeit zu arbeiten.
Deshalb hat er eine Änderungsmitteilung ans BMFS geschickt und angekündigt, dass er im 2. Elterngeldmonat Teilzeit arbeiten wird und wie lange.
Nun kam diese Woche ein Bescheid vom BMFS, dass für den 1. Monat angeblich zu viel Elterngeld gezahlt worden ist.
Wir sollen einen großen Betrag zurückzahlen, obwohl mein Mann im 1. Elterngeldmonat überhaupt nicht TZ gearbeitet hat, sondern voll in Elternzeit war. Den kleinen Betrag, den mein Mann noch für den 2. Elternzeitmonat bekommen hätte, haben sie gleich einbehalten.
Wir haben 4 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.
Was raten Sie uns?
Mit freundlichen Grüßen
von
Melwurm
am 26.01.2019, 22:11
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Hallo,
Ich verstehe es so, dass er in dem ersten Monat komplett in Elternzeit war und im zweiten Monat Teilzeit gearbeitet hat. Das aber bei jedem Mal Elterngeld-Basis beantragt wurde und dies korrekt in Lebensmonaten.
Wenn er dann im ersten Monat kein Verdienst hatte kann auch nichts angerechnet werden. Es kann nur sein, dass sie sich damals vertan oder verrechnet haben und es jetzt aufgefallen ist. Vielleicht sollten Sie es einfach mal mit dem Elterngeld Rechner bei www.bmfsfj.de prüfen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2019
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Weiß hier niemand Rat?
von
Melwurm
am 27.01.2019, 11:34
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Ihr könnt den Sachbearbeiter anrufen und das Mißverständnis klären.
Ihr könnt natürlich auch Widerspruch einlegen, ist doch gar keine Frage.
Die ganze Sache macht der Elterngeldstelle viel Aufwand für wenig Ergebnis (2 Anträge für nur 2 Monate, davon 1 Änderungsantrag).
Mitglied inaktiv - 27.01.2019, 12:26
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2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Danke für deine Antwort. Also ist es tatsächlich ein Missverständnis.
Ich dachte schon, dass es so ist, dass sie das Einkommen während des 2. Elterngeldmonats einfach auf beide Monate verteilen, denn so sieht es im Antrag aus.
Außerdem ist da auch noch der Vermerk, dass er den 2. Elterngeldmonat auch als ElterngeldPlus Monat beantragen kann.
Dass unsere Anträge der Elterngeldstelle viel Arbeit machen, ist mir ehrlich gesagt egal, denn es ist deren Job, diese Anträge zu bearbeiten.
Uns bzw. mir machen diese Anträge auch viel Arbeit, denn ich muss mich, da mein Mann beruflich normalerweise in einem anderen Bundesland arbeitet, alleine um alles hier kümmern.
Außer unserem Baby habe ich noch 2 andere kleine Kinder. Dazu muss ich mich nicht nur um diesen Antrag, sondern noch um eine Vielzahl anderer kümmern - von der Krankenkasse bis zur Rentenkasse, die ausgerechnet nach der Geburt meiner Tochter eine Kontenklärung wollte.
Dazu kommt noch, dass eine Behörde nach der anderen auch noch Mist baut, so dass ich doppelten Ärger und Arbeit habe. Also ist es mir ehrlich gesagt herzlich wurscht wie viel Arbeit diese Behörde, die uns nicht zum ersten Mal solchen Ärger macht (beim Erstantrag gab es auch schon Murks und Ärger), hat.
von
Melwurm
am 27.01.2019, 13:18
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2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Ich habe nicht gesagt, dass das Mißverständnis von der Behörde verschuldet war, sondern nur, dass du es dort klären solltest. Dann wird sich zeigen, wo das Mißverständnis lag.
Ihr wollt Geld von Kassen und vom Staat haben - dafür müsst ihr eben nun mal Anträge stellen und Dokumente vorlegen. Das war immer schon so. Nur hat es früher viel weniger Leistungen und weniger Flexibilität gegeben. Wer seine drei kleinen Kinder selber betreuen wollte, hat das in der Regel aus Hausfrau auf eigene Kosten getan, wenn das Erziehungsgeld ausgelaufen war. Daher ist das was du tust, meckern auf hohem Niveau. Ich rate dir, mit dem Sachbearbeiter freundlich und respektvoll zu reden, wenn du was erreichen willst.
Mitglied inaktiv - 27.01.2019, 15:11
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2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Es interessiert mich nicht im Geringsten was früher war! Heutzutage ist das Elterngeld nun Mal eine staatliche Leistung die JEDEM zusteht - egal wem es passt oder nicht. Ich wollte hier rechtlichen Rat - vorzugsweise von Frau Bader und keine Analyse bzw Mutmassungen oder deine Meinung über unseren Lebensstil. Wie gesagt wäre das nicht der erste Murks dieser Behörde - was du wohl überlesen hast. Wenn ich mir in der freien Wirtschaft die Böcke leisten würde die manche dieser Beamten schiessen, würde ich wahrscheinlich meinen Job bald nicht mehr haben.
von
Melwurm
am 27.01.2019, 17:00
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Und übrigens ist und wurde alles vorgelegt was nötig ist und ordnungsgemaess beantragt. Von einer Behörde kann man dann ja wohl erwarten dass sie auch ordentlich mit diesen Anträgen umgeht und kompetent arbeitet. Freundlich sind wir sehr lange und auch geduldig. Aber irgendwann ist bei Willkür und Schikanen das Mass auch voll. Da hilft dann die Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung viel. Wie gesagt - wir können und könnten uns in unseren Job solche Fahrlässigkeit auf Kosten anderer leider nicht leisten. Aber wir sind auch keine Beamten
von
Melwurm
am 27.01.2019, 17:08
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Kein Amt handelt aus Willkür oder Schikane. Sondern in den allermeisten Fällen liegt das Problem wirklich bei dem der die Anträge stellt. Ihr habt nachträglich die Anträge geändert, da sind Fehler eigentlich vorprogrammiert. Das ihr das mit der Krankenversicherung nicht wusstet, zeigt auch das ihr eben im Vorfeld nicht ausreichend informiert wart. es ist völlig normal das der Versicherungsstand weiter läuft der zum Eintritt in EZ bestand. War also absehbar. Steht zudem auch so in den entsprechenden Informationen. Auch die jetzige Planung wird euch extrem teuer kommen. Den wenn er nur 2 Monate nimmt, scheint er nur Basis-EG zu beziehen. Seht schlechte Idee dabei in TZ arbeiten zu wollen. Wisst ihr aber sicherlich schon, weil du ja keine Ratschläge von anderen Usern haben willst. Ich vermute mal das Amt hat einfach nicht damit gerechnet das wer so vorgehen will und angenommen ihr wollt den finanziellen Schaden möglichst gering halten. Wäre nur zu logisch. Dann hätte dein Mann nämlich wirklich im ersten Monat deutlich zu viel Geld bekommen. Intelligenter wäre es nämlich als EG Plus laufen zu lassen und ich vermute mal fast genau das habt ihr auch angekreuzt. Problem dabei, 1 Basis-Elterngeldmonat entspricht 2 EG-Plusmonate die man dann auch nehmen muss. Nimmt dein Mann jetzt also entweder nur ein Basismonat und 1 EG Plusmonat, verwirkt er seinen Anspruch genauso wie wenn er zwei EG-Plusmonate nur nimmt. Er muss entweder 2 Basismonate nehmen, die intelligenterweise eben ohne Einkommen, 1 Basis und 2 EG-Plusmonate oder 4 EG Plusmonate. Nur wer keine Ahnung hat würde bei Basis-EG dazu verdienen. Den da führt jeder € Einkommen zu erheblichen Einbußen. Die Freibeträge bei EG Plus sind weit höher deshalb sollte wenn Elterngeld bezogen wird immer EG Plus gewählt werden, dafür genau hat es der Gesetzgeber nämlich eingeführt.
So viel zum Thema Schikane und Willkür. Mein Rat wäre einfach mal vernünftig mit dem Amt zu reden, und zu schauen welchen Plan sie euch empfehlen. Statt gleich wie ein Waschweib herumzukeifen.
Den ganzen Ärger den ihr aktuell mit den Ämtern habt, liegt wahrscheinlich an einem kleinen Fehler im Detail. Hat man an einer Stelle einen Fehler gemacht, zieht sich das fast immer. Wie gesagt, das was du mit der KK schilderst lässt vermuten das ihr wo einen Fehler habt der sich eben jetzt rächt. Die Ämter melden untereinander und da ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Rächt sich jetzt.
von
Felica
am 27.01.2019, 17:26
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2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
wie ein Waschweib herumzukeifen.
Erstens sind das auch Menschen auf den Ämtern, manchmal auch solche die noch in Einarbeitung sind und ggf. Fehler machen könnten. Im Gegensatz zur freien Wirtschaft arbeiten sie idR. für 1/3 oder die Hälfte weniger Gehalt/Lohn/Sold. Und es sind längst nicht alle im Beamtenstatus dort.
Wenn du herumkeifst, unterstellst und unverschämt auftrittst, hast du nur das Nachsehen. So was kommt nirgends gut an, weder bei einer Behörde noch sonst irgendwo. Damit erreichst du gar nichts, außer dir noch mehr Schwierigkeiten einzubrocken.
P.S. Frau Bader ist schon länger nicht mehr online gewesen. Wenn es eilt, nehmt euch doch auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt. Dann kannst du dem auch nicht unverschämt kommen.
Mitglied inaktiv - 27.01.2019, 18:16
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Wer so frech antwortet, sollte gar keine Hilfe bekommen und kurz nachfragen und Problemlösen wäre doch kein Problem.
Aber ja die inkompetente Behörde ha bestimmt nichts besseres vor als euch zu ärgern. Übrigens wenn man so schlau ist, es gibt an den meisten Behörden kaum noch Beamte - das zu deinem Wissen. Die Meisten sind auch nur einfache Angestellte.
von
Dream2014
am 27.01.2019, 18:17
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2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Erstens trifft das mit dem Waschweib wohl eher auf dich zu so wie du auftrittst und von früher faselst. 2. Hast du wohl nicht gerade viel Ahnung d enn die richtigen Infos kommen jetzt erst von Felicia. Du hast keine Infos geliefert dafür nur Mutmassungen und deine Meinung zu unserem Leben nach der ich nicht gefragt habe. Drittens mit dem Anwalt wie gesagt kein Problem da wir Rechtschutzversicherung haben und zwar ohne Selbstbeteiligung. Ich wollte nur erst Mal rausfinden ob es tatsächlich ein Missverständnis oder ist bevor ich dementsprechend handle. Und auch wenn wir in Deutschland sind haben Beamte nicht immer Recht und sind auch nicht unfehlbar. Wir haben schon genug Mist mit ihnen erlebt und Andre die ich kenne ebenso. Selbst im obrigkeitshörigen Deutschland muss man übrigens willkürlichen Beamten nicht in den Hintern kriechen wenn sie willkürlich handeln oder Mist bauen.
von
Melwurm
am 27.01.2019, 19:06
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Erstens trifft das mit dem Waschweib wohl eher auf dich zu so wie du auftrittst und von früher faselst. 2. Hast du wohl nicht gerade viel Ahnung d enn die richtigen Infos kommen jetzt erst von Felicia. Du hast keine Infos geliefert dafür nur Mutmassungen und deine Meinung zu unserem Leben nach der ich nicht gefragt habe. Drittens mit dem Anwalt wie gesagt kein Problem da wir Rechtschutzversicherung haben und zwar ohne Selbstbeteiligung. Ich wollte nur erst Mal rausfinden ob es tatsächlich ein Missverständnis oder ist bevor ich dementsprechend handle. Und auch wenn wir in Deutschland sind haben Beamte nicht immer Recht und sind auch nicht unfehlbar. Wir haben schon genug Mist mit ihnen erlebt und Andre die ich kenne ebenso. Selbst im obrigkeitshörigen Deutschland muss man übrigens willkürlichen Beamten nicht in den Hintern kriechen wenn sie willkürlich handeln oder Mist bauen.
von
Melwurm
am 27.01.2019, 19:06
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Und übrigens finde ich es ganz toll dass man sich hierher wendet weil man Hilfe braucht und um Rat fragt. Gleich in der ersten Antwort wird man dann schief von der Seite angelabert und bewertet. Es folgen Mutmassungen statt sachlichen Rat zu brkommen. Und wenn man dann passend antwortet und in den Wald hineinruft wie es raus schallt rotten sich gleich ein paar keifende Weiber zusammen um sich gemeinsam auf eine zu stürzen. Aber vorher konnte keiner Rat geben. Aber dieses Verhalten habe ich auch schon gegenüber anderen Userinnen in diesem Forum oft beobachtet. Sucht euch gefälligst eine andere Art euren Frust loszuwerden
von
Melwurm
am 27.01.2019, 19:13
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Bei Felica bedanke ich mich für den Rat, den sie mir gegeben hat. Genau das wollte ich wissen.
Übrigens waren wir bevor wir den Antrag ausgefüllt haben bei einer Beratungsstelle, nämlich der Diakonie, aber scheinbar hat die Sachbearbeiterin uns da falsch oder missverständlich beraten. So viel zum Ärger mit den so unfehlbaren Stellen. Auch bei Beratern und Beamten gibt es gute und schlechte.
Mein Mann wird sich wahrscheinlich dafür entscheiden, den zweiten Monat auch als Basis-Elterngeldmonat zu nehmen. Gott sei Dank können wir uns das leisten und er freut sich schon darauf, Zeit mit mir und den Kindern zu verbringen.
Dein Vertrauen in die Behörden sei dir belassen, aber wir haben schon andere Erfahrungen gemacht und da sind wir nicht die einzigen.
von
Melwurm
am 27.01.2019, 20:28
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Die Diakonie ist ja auch eine kostenlose Beratungsstelle. Genau wie hier. Man sollte nicht meckern, wenn man was umsonst bekommt, und es dann nicht perfekt ist.
Mitglied inaktiv - 27.01.2019, 20:38
Antwort auf:
2. Elterngeldmonat Teilzeit - BMFS kürzt Geld für 1. Elterngeldmonat? Krankenkas
Ich hab mir jetzt nicht alle Antworten durchgelesen, weil mir das zu viel unnötiges BlaBla an der Frage vorbei war.
Fakt ist aber, dass das Geld nur im ersten Basismonat angerechnet werden darf.
Richtig ist, dass das Einkommen aus allen Monaten MIT Einkommen, auf alle Monate MIT Einkommen verteilt wird.
Wenn er aber nur in Monat 2 Einkommen erzielt hat, dann darf in Monat 1 nichts angerechnet und auch nichts zurückgefordert werden.
Achtung: Das gilt nicht, wenn im ersten Monat irgendeine Art von Einkommen (1 EUR reicht schon) erzielt wurde. Bspw. über einen Dienstwagen oder ähnliches. Dann wäre der Bescheid der Elterngeldstelle richtig.
von
Dojii
am 28.01.2019, 07:38