Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2.Baby und Elternzeit

Frage: 2.Baby und Elternzeit

Nati1981

Beitrag melden

Guten Abend Ich befinde mich noch bis 20.4.2014 in Elternzeit.Dann wird mein Sohn 1 Jahr alt. Vor der SS habe ich Vollzeit gearbeitet,hatte aber ab der 8.SSW ein BV. Habe bei meinem AG bereits eingereicht,das ich gerne in TZ wiederkommen möchte und gleichzeitig aber meine EZ verlängern möchte, Nun bin ich in der 5,Woche schwanger. Am Dienstag habe ich ein Gespräch mit meinem AG,in dem es dann um meinen Wiedereinstieg geht. Möchte die SS auch erst frühstens in 3 Wochen bekannt geben,wenn ich beim FA war. Nun meine Fragen 1.Macht es Sinn,am Dienstag dann die EZ zu verlängern jetzt wo ich in der aktuellen EZ schwanger geworden bin? 2.Ich werde auch in dieser SS wieder ein BV bekommen. Das gilt dann ab dem 20.4.wo meine EZ endet oder? So das ich gleich weiter daheim bleibe und nicht zwischendrin arbeite. 3.Ich habe noch keinen neuen Vertrag unterschrieben,d.h.mein alter Vertrag ist aktuell gültig, Also bekomme ich im BV wieder mein altes VZ Gehalt bis zum Mutterschutz? Auch dann ab dem 20.4.2014? 4.Wenn ich jetzt meine EZ verlänger,gilt die dann bis Beginn meines neues Mutterschutzes? Oder bis mein 1.Kind 2 Jahre alt wird? Viele Fragen auf einmal :) lg Natascha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Klar, bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes 2. Genau 3. Nein, Sie bekommen nur den TZ Lohn, den Sie ohne BV bekämen 4. s. 1 Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Aus finanzieller Sicht gesehen bloß nicht verlängern die Elternzeit ! Das ist bares Geld was Du verschenkst. Ab Ende Elternzeit bekommst Du volles Gehalt ( gut fürs Elterngeld ) , volles Mutterschutzgeld etc.


Nati1981

Beitrag melden

Also werde ich dann am Dienstag sagen das ich die EZ doch nicht verlängern will...was soll ich denen denn dann sagen warum nun doch nicht? Hatte angegeben,das ich die wegen VZ Stellen Erhalt verlängern möchte...kann ich dann jetzt sagen das ich sie nicht verlängern möchte,da ich TZ dann bleiben will zukünftig? Also bekomme ich dann ab 20.4.2014 volles Gehalt wenn ich dann das BV einreiche? Und das Elterngeld,wird das genauso hoch sein wie jetzt?


SumSum076

Beitrag melden

Das wurde doch schon alles erklärt.... (http://www.rund-ums-baby.de/recht/2Kind-wann_111975.htm) Schwierig ist, dass die kritische Zeit der Schwangerschaft noch nicht vorbei ist. Elternzeit verlängern könntest du bis das Kind 1 zwei Jahre alt wird (oder auch 3) oder bis zum Beginn des neuen Mutterschutz, das liegt an dir. Gruß Sabine


Nati1981

Beitrag melden

Hallo also was denn nun? EZ verlängern oder nicht? Ich möchte ja keine finanziellen Einbuße haben. Und warum würde ich denn nur TZ Gehalt im BV bekommen? Ich habe noch keinen neuen TZ Vertrag unterschrieben und habe ja vor der 1.SS VZ gearbeitet?!


Nati1981

Beitrag melden

Wenn ich morgen das Gespräch habe,was soll ich dem nun sagen? Das ich den schriftlichen Antrag zurück nehmen möchte und doch Vollzeit wieder komme? Dann ändert sich nix an meinem Vertrag... Dann kann ich die kritische Zeit abwarten und dann Bescheid geben,das ich doch nicht zurück kehre... Sollte dann allerdings was schief gehen jetzt in den Wochen,hab ich ein Problem...weil wirklich VZ dann arbeiten klappt nicht


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...