Nati1981
Guten Abend Ich befinde mich noch bis 20.4.2014 in Elternzeit.Dann wird mein Sohn 1 Jahr alt. Vor der SS habe ich Vollzeit gearbeitet,hatte aber ab der 8.SSW ein BV. Habe bei meinem AG bereits eingereicht,das ich gerne in TZ wiederkommen möchte und gleichzeitig aber meine EZ verlängern möchte, Nun bin ich in der 5,Woche schwanger. Am Dienstag habe ich ein Gespräch mit meinem AG,in dem es dann um meinen Wiedereinstieg geht. Möchte die SS auch erst frühstens in 3 Wochen bekannt geben,wenn ich beim FA war. Nun meine Fragen 1.Macht es Sinn,am Dienstag dann die EZ zu verlängern jetzt wo ich in der aktuellen EZ schwanger geworden bin? 2.Ich werde auch in dieser SS wieder ein BV bekommen. Das gilt dann ab dem 20.4.wo meine EZ endet oder? So das ich gleich weiter daheim bleibe und nicht zwischendrin arbeite. 3.Ich habe noch keinen neuen Vertrag unterschrieben,d.h.mein alter Vertrag ist aktuell gültig, Also bekomme ich im BV wieder mein altes VZ Gehalt bis zum Mutterschutz? Auch dann ab dem 20.4.2014? 4.Wenn ich jetzt meine EZ verlänger,gilt die dann bis Beginn meines neues Mutterschutzes? Oder bis mein 1.Kind 2 Jahre alt wird? Viele Fragen auf einmal :) lg Natascha
Hallo, 1. Klar, bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes 2. Genau 3. Nein, Sie bekommen nur den TZ Lohn, den Sie ohne BV bekämen 4. s. 1 Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Aus finanzieller Sicht gesehen bloß nicht verlängern die Elternzeit ! Das ist bares Geld was Du verschenkst. Ab Ende Elternzeit bekommst Du volles Gehalt ( gut fürs Elterngeld ) , volles Mutterschutzgeld etc.
Nati1981
Also werde ich dann am Dienstag sagen das ich die EZ doch nicht verlängern will...was soll ich denen denn dann sagen warum nun doch nicht? Hatte angegeben,das ich die wegen VZ Stellen Erhalt verlängern möchte...kann ich dann jetzt sagen das ich sie nicht verlängern möchte,da ich TZ dann bleiben will zukünftig? Also bekomme ich dann ab 20.4.2014 volles Gehalt wenn ich dann das BV einreiche? Und das Elterngeld,wird das genauso hoch sein wie jetzt?
SumSum076
Das wurde doch schon alles erklärt.... (http://www.rund-ums-baby.de/recht/2Kind-wann_111975.htm) Schwierig ist, dass die kritische Zeit der Schwangerschaft noch nicht vorbei ist. Elternzeit verlängern könntest du bis das Kind 1 zwei Jahre alt wird (oder auch 3) oder bis zum Beginn des neuen Mutterschutz, das liegt an dir. Gruß Sabine
Nati1981
Hallo also was denn nun? EZ verlängern oder nicht? Ich möchte ja keine finanziellen Einbuße haben. Und warum würde ich denn nur TZ Gehalt im BV bekommen? Ich habe noch keinen neuen TZ Vertrag unterschrieben und habe ja vor der 1.SS VZ gearbeitet?!
Nati1981
Wenn ich morgen das Gespräch habe,was soll ich dem nun sagen? Das ich den schriftlichen Antrag zurück nehmen möchte und doch Vollzeit wieder komme? Dann ändert sich nix an meinem Vertrag... Dann kann ich die kritische Zeit abwarten und dann Bescheid geben,das ich doch nicht zurück kehre... Sollte dann allerdings was schief gehen jetzt in den Wochen,hab ich ein Problem...weil wirklich VZ dann arbeiten klappt nicht
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