Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Baby in Elternzeit

Frage: 2. Baby in Elternzeit

Emmka

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Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe für Baby Nr.1 aktuell Elterngeld plus, sowie habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich erneut Schwanger. Baby Nr. 2 kommt voraussichtlich genau 16 Monate später. Ich werde die Elternzeit also unterbrechen um Mutterschaftsgeld zu erhalten. Sowie den Rest Elterngeld vorher mir auszahlen lassen. Das hab ich soweit verstanden. Meine Frage hierzu: 1. Für den neuen Elterngeldantrag. Benutze ich da die alten Gehaltsnachweise quasi von 2019? 2.Wie verteile ich die Elternzeit am besten, so dass ich insgesamt von beiden Kindern die 6 Jahre zusammen nutzen kann? 3. Mein Mann wollte den 14 Lebensmonat von Baby Nr. 1 noch Elternzeit mit Elterngeld nehmen. Hat das auf meine Mutterschutzzahlung und Beendigung meiner Elternzeit Auswirkungen, oder ist das unabhängig? Vielen lieben Dank Vorab für Ihre Antwort. Und einen schönen Abend.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). 2. Bis zu 24 Monate der ersten Elternzeit kann man ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist. Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatisch auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Kind 2 geboren wird und Kind 1 16 Monate alt ist, verschiebt sich der Bezugszeitraum auf die Zeit vor Kind 1. Du musst neben diesen Gehaltnachweisen auch den Elterngeldbescheid beifügen. Dann wandelst du dein EG plus in Basis um, das ist möglich ab 12. Monat. Wird dann ausgezahlt. Die aktuelle Elternzeit beendet du auf einen Tag vor neuen Mutterschutz. Elternzeit beantragst du zuerst 2 Jahre für Kind 2, dann fristgerecht die restliche Zeit für Kind 1 (Frist 13 Wochen da über 3 Jahre) und dann das letzte Jahr von Kind 2 (auch 13 Wochen)


Mitglied inaktiv

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Ich sehe gerade... Dein Mann muss 2 Monate Elternzeit nehmen um Elterngeld zu bekommen. Also Lebensmonat 13/14 Der Anspruch von deinem Mann ist unabhängig von deinem Elterngeld


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