Hallo Frau Bader, ich gehe am 15.01 in Mutterschutz. Mit der Novemberabrechnung erhalte ich mein 13.tes Gehalt, welches im Vertrag so festgelegt wurde. Muss ich das 13.te Gehalt zurückzahlen oder steht mir dies zu ? Danke und Gruß
von tina2583 am 17.11.2012, 14:11