Kalakrone
Hallo, ich habe eine Frage ist es ausreichend wenn mein Mann 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus beantragt (mehr ist auf Grund der Arbeitsstelle nicht möglich). Die Elterngeldstelle meint dies wäre nicht möglich, ich bräuchte daher eine rechtlich fundierte Antwort. Vielen Dank K. Kalakrone
Hallo, nein, er muss zwei Basismonate mind. beantragen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=212504.html Logisch das es nicht geht. Dein Mann muss mindestens 2 VOLLE Lebensmonate nehmen. Hat er aber nicht bei der Konstellation, das entspricht nur 1,5 Lebensmonaten. Und was auf der Firma los ist oder nicht ist egal, er hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. OK, wenn er es durchhaut ist er nach der EZ seinen Job im schlechtesten Fall los - aber da nimmt de Gesetzgeber eben keine Rücksicht drauf. Dein mann wird entweder 2 Elterngeldmonate nehmen müssen, 4 Elterngeld Plus Monate in denen er dann eben auch Teilzeit bis zu 30 Std arbeiten kann oder eben 1 Elterngeld Monat und 2 Elterngeld Plus-Monate. Damit sollte er die 2 Mindestmonate erfüllt haben. Würde deinem Mann raten sich doch mal mit dem AG in Ruhe zusammen zu setzen. Es muss doch innerhalb von 14 Lebensmonaten möglich sein da eine Lösung zu finden für alle beteiligte. Zumal wenn er dann ja in Teilzeit arbeitet - sonst macht EG Plus eh keinen Sinn.
Kalakrone
Ja beim Familien Wegweiser habe ich auch schon geguckt und dort steht das bereits 2 ElterngeldPlus Monate ausreichend sind (http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227616). Allerdings steht dort kein Verweis auf das Elterngeld Gesetz wo dies geregelt ist.
Mitglied inaktiv
Ich würde sagen, die hat sich verschrieben und meinte 2 Elterngeld-Monate. Macht sonst keine Sinn. Schau mal hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html Da steht ja auch, ein Basis-Elterngeldmonat entspricht 2 Elterngeld Plus Monate.
Sternenschnuppe
Kann er das ? Abgesehen davon dass er auch einen Anspruch auf 2 volle Monate hat.
sonnenblume105
Wie wird das denn kontrolliert? Mein Mann hat auch nur 2 Monate genommen und in beiden 15 Stunden/Woche gearbeitet. Das hatte er aber auch so im EG-Antrag angegeben. Ist das jetzt falsch?
Mitglied inaktiv
Er muss der Elterngeldkasse die Verdienstbescheinigung vorlegen. das was er verdient hat wird dann beim Elterngeld teils abgezogen.
sonnenblume105
Ja, das weiß ich. Aber wenn er nur 2 ganze oder 4 Monate mit TZ nehmen kann, passt das ja nicht, oder?
Sternenschnuppe
Bei den ganzen EG Monaten wird aber mehr com Lohn angerechnet.
Ähnliche Fragen
Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede ...
Ich möchte meine Arbeitszeit während der Elternzeit schrittweise erhöhen. Ist das Elterngeld also jeden Monat gleich? Warum wird das Elterngeld im Elterngeldplaner jeden Monat gleich berechnet?
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben beide die Steuerklasse 4, damit wir mehrere Elterngeld erhalten könnten, sollen wir auf Steuerklasse 3/5 wechseln. Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbe ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind kommt laut errechnetem Termin am 15.12.23 auf die Welt. Im Kalenderjahr 2022 war ich geringfügig selbstständig, mit ca. 400 Euro durchschnittlichem monatlichem Gewinn. Seit Juni 2023 bin ich festangestellt mit 4200 Euro brutto und zusätzlichem geringfügigem Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Nun habe ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihr Engagement und Hinweise an uns Eltern durch den Elterngeld-Djungel. Leider habe ich meine Änderung zum 2. Elterngeld Monat leider nur dem Arbeitgeber mitgeteilt und vergessen der Landesbank/ Elterngeldstelle mitzuteilen. Somit war der beantragte Elternzeitmonat Juni 2022 - jedoch der tats ...
Guten Tag, gestern habe ich meinem Chef mitgeteilt, dass ich mich in der 6. Schwangerschaftswoche befinde. Im vergangenen November erhielt ich eine Gehaltserhöhung, welche jedoch nicht vertraglich festgehalten wurde. Obwohl mein neues Gehalt bereits in der Abrechnung erscheint, bereitet mir die Sorge, dass mein Arbeitgeber möglicherweise die ber ...
Guten Tag, ich möchte meinen Job wechseln und während der 3monatigen Kündigungsfrist nochmal in Elternzeit gehen für einen Monat. Ist das möglich, verlängert sich die Frist durch den Monat Elternzeit? Wenn ich zum Beispiel bis zum 31.07. kündige, am 01.11. den neuen Job antrete und während des Zeitraums vom 15.09. bis zum 14.10. Elternzeit n ...
Hallo ich habe als Vater für 2 Monate (Partnermonate) Basiselterngeld beantragt. Ein monat habe ich am Anfang geburt meiens sohn genommen, der 2. monat liegt in der zukunft. "Es ist jedoch so, dass ich in der Zwischenzeit den Job gewechselt habe und die zweite Monat eigentlich nicht nehmen möchte, da er genau in meine Probezeit fällt. Ist es mö ...
Guten Abend, ich habe bei meinem Arbeitgeber seinerzeit zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Das Elterngeld wird jedoch nur bis zum 22. Monat gezahlt und Endet am 24.12.2024. Die Elternzeit endet jedoch erst am 26.02.2025. Kann ich für die Monate Januar und Februar Geld beim Arbeitsamt beantragen? Ich ...
Hallo, Meine Tochter wird dieses Jahr einen ganzen Monat (Juli) nicht in die Kita gehen. Hat man somit ein Recht für diesen Monat keinen Kita Beitrag zu zahlen? Vielen Dank.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner