Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Wieder Zange/Geburtsstillstand

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Wieder Zange/Geburtsstillstand

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Hallo! Unser erstes Kind ist nach einem Geburtsstillstand mit Hilfe der Zange,zwei Hebammen auf meinem Bauch und zwei Ärzten und ´nem Kinderarzt auf die Welt gekommen. Habe mir damals im Kreissaal nicht so´n Kopf über die Vorgänge gemacht. Das Baby war schließlich da und alles andere vergessen. Jetzt wo ich wieder schwanger bin frage ich mich ob es vielleicht schon kritisch wurde oder weswegen war so ein Auflauf an Personal da? Ich habe wahnsinnige Angst, das es beim zweiten wieder zu einem Geburtsstillstand kommt und es vielleicht nicht rechtzeitig geholt wird. Hat der Geburtsstillstand auch was mit der Größe des Kopfes und dem Becken zutun? Mein FA meinte letztens, das die Maße vom Kopf schon 1-2Wochen weiter wären. Macht mir natürlcih auch nicht gerade Mut. Werden in den Kliniken Berichte gemacht, die ich vielleicht im nachhinein einsehen könnte um zuverstehen, warum es auf einmal so turbulent wurde. Vielen lieben Dank!!!


Martina Höfel

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Liebe Britta, warum es so einen Auflauf an Personal gab, vermag ich von hier nicht zu beurteilen, da ich nicht dabei war. Ein Geburtsstillstand kann zu jeder Zeit eintreten. Bei Erstgebärenden wird er mit "es hat sich 2 Stunden nichts getan" definiert. Je nachdem, wie tief sich zur Zeit der Diagnosestellung das Köpfchen im Becken befindet, wird die Entscheidung zum Kaiserschnitt oder zur vaginal-operativen (Z.B. Zange) Geburtsbeendigung getroffen. Bei Ihnen war letzteres der Fall. Wenn diese Diagnose steht und das Kind schon sehr tief ist, dann sollte es zügig geboren werden. Zumal, wenn sich Herztonabfälle auf dem CTG zeigen. fordern Sie im Krankenhaus eine Kopie vom Geburtsverlauf/ Verlaufsbogen (nicht Geburtsbericht)an. Dort steht alles über die Geburt drin. Sie haben nach § 810 BGB das Recht der Einsichtnahme. Dabei muß man Ihnen nicht die Originale aushändigen, sondern kann Ihnen eine Kopie zukommen lassen (BGH, Az. VI ZR 222/79 und Az. VI 177/81) Messen Sie dem Ultraschall nicht allzu viel Bedeutung zu. Er ist keine Waage, sondern nur ein Hilfsmittel zur SCHÄTZUNG von Größe und Gewicht. Sie haben ein Kind geboren, da wird das Zweite wenig Probleme machen. Alles Gute Martina Höfel


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