Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Kassenleistungen

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Kassenleistungen

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Hallo,...meine Hebi erzählte, dass bis zu 80% die Kosten für Babyschwimmen von der Krankenkasse bezahlt wird. Nun hab ich mich bei meiner KK Barmer erkündigt, diese lehnen es voll ab. Ist dies korrekt? Eine Freundin bekam von der KK die elektrischen Milchpumpe bezahlt, weil sie nach halbes Jahr wieder arbeiten ging und weiterhin stillen wollte. Meine KK will diese mir jedoch nicht bezahlen. Über Antworten wurde ich mich freuen.


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Hallo, dass eine KK die Kosten fürs Babyschwimmen übernimmt, ist mir neu. Milchpumpen laufen allerdings unter Hilfsmittel und die Kosten sollte die KK übernehmen, zumindest zum Teil. Wichtig ist dabei, dass der FA ein Rezept für die Milchpumpe ausstellt (es muss "mit Zubehör" draufstehen). In deinem Vertrag müsste drinstehen, bis zu welcher Höhe die Kosten für Hilfsmittel übernommen werden. LG, Silke


Mitglied inaktiv

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Babyschwimmen ist keine Kassenleistung - Deine Kasse hat also Recht. Eine Milchpumpe kann nur aus einem medizinischen Grund verschrieben werden, Arbeitsaufnahme der Mutter ist aber kein Grund. Entweder hat die Mutter unwahre Gründe über die Notwendigkeit einer elektrischen Pumpe angegeben oder der Arzt hat sie beim Ausstellen des Rezeptes erfunden.


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Hallo Surah, wie die anderen bereits gesagt haben, ist das Baby-Schwimmen tatsächlich keine Kassenleistung. Theoretisch DARF das GAR KEINE Kasse übernehmen. Aber: Es lohnt sich definitiv, nochmal nachzufragen! Der Sachbearbeiter hat nicht unbedingt die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wohl aber der Vorgesetzte. Wenn du also nochmal anrufst, lass dich weiterverbinden! Es ist nämlich so, dass die KKn für Präventionskurse (also RÜckenschule usw.) Kosten anteilig übernehmen. Wenn du sowas in diesem Jahr noch gar nicht in Anspruch genommen hast, könnte man es als Kulanzfall auf dieser Schiene laufen lassen. Außerdem kannst du noch sagen, dass Kasse XY es übernimmt und du einen Wechsel in Erwägung ziehst. Ich weiß, dass das klappen kann! Die KKn sind nämlich darauf erpicht, vor allem die jungen Leute mit Familienversicherten bei sich zu behalten! Die Milchpumpe geht wie bereits gesagt nur bei med. Notwendigkeit. Und in der Regel wird dann auch nur eine Handmilchpumpe gezahlt. Ggf mit Arzt oder Hebamme sprechen! Drück dir die Daumen! Viele Grüße WOlke


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