Frage im Expertenforum Erziehung an Christiane Schuster:

Unterschied zwischen schriftlicher Zusage und dem Vertrag

Christiane Schuster

 Christiane Schuster
Sozialpädagogin
Frage: Unterschied zwischen schriftlicher Zusage und dem Vertrag

kernhsil

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Hallo Frau Schuster, meine Tochter ist in zwei Kindergärten angemeldet. In dem einen kriegt sie einen Platz im Mai 2013 (dann ist sie 3 Jahre alt), im anderen vorauss. im Sept. 2013. Für den einen Kindergarten muss ich schon bis März 2012 eine schriftliche Bestätigung darüber schicken, dass wir den Platz brauchen. Ich finde es noch etwas zu früh u. ich weiss auch noch nicht 100 %, welchen Kiga ich bevorzugen würde. (Vom anderen Kiga würden wir wahrscheinlich erst nächstes Jahr einen Brief, hoffentl. eine Zusage kriegen.) Kann man von einer schriftlichen Zusage von meiner Seite noch später bis Mai 2013 zurücktreten?) Wann soll man einen Betreuuungsvertrag unterschreiben? Mir wäre es recht, wenn ich das erst nach der Eingewöhnungszeit u. den Schnupperterminen machen könnte. Oder ist es nicht möglich im Allgemeinen. Wie sollte ich vorgehen? Was raten Sie mir? Danke schön. Grüsse


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Hallo kernhsil Bitte rufen Sie möglichst in der jeweiligen Einrichtung an und fragen Sie nach einem Besuchstermin. Dort erbitten Sie sich dann Einblick in den zu erwartenden Vertrag, damit Sie überhaupt wissen, welche Bestimmungen einzuhalten sind, bevor Sie eine schriftliche Zusage erteilen können. In diesem Vertrag steht dann auch die einzuhaltende Kündigungsfrist oder ein evtl. Rücktritt zum Wohle des Kindes. Liebe Grüße und: bis bald?


Bonnie

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Frage dazu doch auch mal N. Bader hier im Rechtsberatungsforum bei rub (s. Expertenleiste oben). Sie ist für solche Fragen eine noch bessere Ansprechpartnerin, weil sie Juristin ist. LG


blauerVogel

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Also den Vertrag unterschreibt man immer vorher. Sonst ist das Kind ja auch nicht versichert. Und es wird kein Kind eingewöhnt, wenn man gar nicht weiß, ob es dann überhaupt kommt. Bei uns war es so, dass wir einen Platz hatten. Wir haben auch zugesagt und mündlich alles geregelt. Dann haben wir einen Platz in unserem Wunschkindergarten bekommen und den 1. Platz wieder gekündigt. Ich hab halt angerufen und gesagt, dass wir uns leider umentschieden haben. Das kommt ja so häufig vor. Eltern können umziehen, anders arbeiten oder der lieblings Kindergarten hat noch einen Platz. Nur weil du eine Anmeldung schickst, heißt dass ja nicht, dass du den Platz ganz verbindlich nimmst. In der Regel meldet man sich ja auch in mehr Kindergärten an :-) Und meist sind die Wartelisten eh sooooo lang, da freut sich die Familie die nach euch kommt :-)


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