Mitglied inaktiv
Guten Tag, in den nächsten Tage erwarte ich ein Baby. Habe mich noch bevor ich wußte dass ich schwanger bin vom Vater des Kindes getrennt. Wir waren nur zwei Monate zusammen und nun macht mir folgendes zu schaffen. Er hat mich bedrängt dass ich wieder zu ihm zurück komme. Er wollte keine Kinder und nun will er sich als Vater aufspielen. Er macht mit nur Vorwürfe und bedrängt mich wo er nur kann. Er ist meiner Meinung nach psychisch Krank: er hat schon mal einen Selbstmordversuch hinter sich, der offensichtlich misslang, Nach einem schweren Verkehrsunfall (kurz nach unserer Trennung), sprach mich seine Mutter an ob ich den wüsste dass er psychisch sehr labil ist. Mir gegenüber erwähnte er mal,dass er ein halbes Jahr nur in seiner Wohnung war und Depressionen hatte. Nun möchte ich ihm das Kind ganz verweigern, also auch kein Umgangsrecht gewähren (zum Wohle des Kindes, habs mir gut überlegt). Hab Angst er könnte das Kind/Baby in den Tod nehmen und als Heilerziehungspflegerin weiss ich, dass der Kontakt zu einem psychisch Kranken, wenn die erbliche Belastung zu einer psychische Krankheiten vorhanden ist, den eventuellen Ausbruch der Krankheit begünstigen kann. Der Kindsvater will jedoch Kontakt zum Kind und kann ihn dann ja gerichtlich einklagen. Ich habe keine Beweise, weiss nicht wo die Mutter von ihm lebt und weiss nicht ob meine Verweigerung deshalb Sinn macht. Er will/kann keinen Unterhalt zahlen, ist arbeitsfaul und bot mir an auf mein erstes Kind sowie sein Kind aufzupassen damit ich arbeiten kann!! Sie haben mir vor einiger Zeit unter anderem folgendes geraten: „Überlassen Sie ihm das Kind auch nicht zeitweise entgegen Ihres Gefühls. Möchten Sie langfristig keinen Kontakt zu ihm haben, ist es meiner Ansicht besser, ihm auch den Kontakt zum Kind zu verweigern, wobei das Jugendamt/Gericht letztendlich diese Entscheidung zu fällen hat. Wichtig ist, dass SIE selbst sich entscheiden, was SIE möchten.“ Aber so wie ich nun die Rechtslage sehe habe ich gar keine Chance ihm den Umgang zu verweigern. Danke für Hilfe
Christiane Schuster
Hallo Ratsuchende Da ich zur Rechtslage als Pädagogin wenig sagen kann, möchte auch ich Sie bitten, sich mit dieser Frage an unsere Rechtsberatern, Nicola Bader, zu wenden: http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Es gibt sicherlich eine Möglichkeit, dass Sie den Namen des Kindsvaters erst gar nicht bekanntgeben und dem Kindsvater -sollte er klagen- das Besuchsrecht verweigern können. Sorgenarmes Wochenende, liebe Grüße und: bis bald?
Mitglied inaktiv
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Mitglied inaktiv
Hallo, damit solltest Du Dich lieber an Frau Bader wenden. Gruß
Mitglied inaktiv
Ich würde in der Geburtsurkunde"Vater unbekannt" angeben.Als Alleinerziehende kannst du doch das alleinige Sorgerecht beantragen denke ich!?Erkundige dich beim Jugendamt.Schildere den Fall.Ich denke die können dir helfen.Ich würde an deiner STelle mein Kind dem leibl.Vater auch nicht geben, so wie du den Fall schilderst.Eine Freundin von mir war in ähnlicher Lage und sie kam beim Jugendamt "damit durch>"Viel Glück
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