Mitglied inaktiv
hallo, unser kiga will morgen schwimmen gehen. das heißt, wenn alle mitgehen sind es 60 kinder mit 5 erziehern. da es aber immer kinder gibt, die aus welchen gründen auch immer, nicht mitgehen dürfen, gibt es eine notgruppe. das heißt, es gehen im extremfall 59 kinder mit 3-4 erziehern schwimmen. eltern dürfen auf keinen fall mitgehen. mein mann und ich haben uns nun dagegen entschieden, unser sohn darf nicht mit zum schwimmen gehen. ich finde den betreuungsschlüssel einfach zu gering. noch dazu, sind sie mit den kids nicht alleine im schwimmbad. es ist ganz normaler badebetrieb mit anderen muttis und kindern und evtl weiteren kiga´s. nun meine eigentiche frage. stellen wir uns an? wie ist bei euch der betreuungsschlüssel beim schwimmen gehen? darf eine erzieherin alleine mit der notgruppe im kiga bleiben? was ist, wenn die umkippt oder es passiert einem der kinder was und sie muss zum doc? sollten nicht mindestens immer 2 erzieher anwesend sein? bin auf euere antworten gespannt. lg
Christiane Schuster
Hallo Ratsuchende Ja, eigentlich sollten stets zwei BetreuerInnen in einer Einrichtung anwesend sein, in Der Kiga-Kinder betreut werden. Selbst eine Grundschulklasse, die zum Schwimmen geht, wird von 2 Lehrkräften begleitet und besteht aus max. 30 Kindern.- Neben der Aufsichtspflicht kommt bei Kiga-Kindern noch das Aus-und Ankleiden hinzu, das sicherlich nicht von allen Kiga-Kindern vollständig geleistet werden kann, sodass auch ich große Bedenken hätte, mien Kind mitzuschicken -selbst, wenn es schon häufig im Schwimmbad war, was ja sicherlich auch nicht bei allen Kindern der Fall ist. Möchte Ihr Sohn nun unbedingt mit zum Schwimmen gehen, bestehen Sie selbst ebenfalls auf einen Schwimmbadbesuch zur gleichen Zeit. Da öffentlicher Badebetrieb ist, steht das Bad auch Ihnen offen.- Liebe Grüße und: bis bald?
Mitglied inaktiv
hallo und danke für die antwort! gibt es für den mindestbetreuungsschlüssel irgendwelche "pharagrafen" oder niederschriften, die allgemeingültig sind?
Christiane Schuster
Hallo Ratsuchende Ja, es gibt ein Kindergartengesetz, sodaß Sie beim Jugendamt nach dem Betreuungsschlüssel fragen könnten. Soviel mir bekannt ist, liegt er bei 1:10 -bei normalem Kiga-Betrieb-. Liebe Grüße und: bis bald?
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