Frage: Schullandheim

Meine Tochter 8 ehemaliges Extremfrühchen geht in die erste Klasse einer Förderschule. Die Schule läuft recht gut, so das ich hoffen kann, sie ab nächsten Schuljahr in die Regelschule schicken zu können. In der Schule wurde jetzt schon angekündigt, das dieses Jahr ins Schulabdheim gefahren wird. Es ist so, das meine Tochter große Verlassensängste hat. Auch vor Dunkelheit fürchtet sie sich so, das wenn in der Nacht das Ganglicht zufällig jemand aus unachtsamkeit aus macht, sie in völlige Panik gerät. Sie schafft es erst seit etwa 3 Monaten durchzuschlafen, wodurch sie jetzt auch endlich etwas ausgeglichener ist. Ich weiß, wenn sie da mit soll, das sie wieder in alte Ängste verfällt. Was können sie mir raten? Ich hab das auch schon mit der Lehrerin besprochen. Sie meinte bis jetzt hat das noch jeder geschafft, und sie hält mich für überbesorgt. Sie weis aber auch nicht in welche Panik mein Kind verfällt. Wie viel kraft uns dieser jarelange Schlafmangel gekostet hat. Bin ich verpflichtet meine Tochter da mitzuschiken. Vielen Dank!

von rega am 14.12.2015, 13:56



Antwort auf: Schullandheim

Liebe Rega, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Tochter mit auf Klassenfahrt zu schicken. Sicherlich gibt es schon einen Termin für die Klassenfahrt und auch, bis wann Sie Ihre Tochter verbindlich angemeldet oder den Preis bezahlt haben müssen. Fragen Sie Ihre Tochter zwei Wochen vorher, wie sie zu der Klassenfahrt steht. Wie weit ist das Schullandheim von Ihrem Wohnort entfernt? Besteht von Ihrer Seite aus die Option, Ihre Tochter ggfls. von dort abzuholen, wenn es so gar nicht klappt? Klären Sie entsprechende Rahmenbedingungen und überlegen dann, wie Sie mit der Situation umgehen. Vielleicht ist es für Ihre Tochter in drei Monaten völlig in Ordnung, mit der Klasse woanders zu übernachten und Sie machen sich unnötig Sorgen. Möchte sie aber so gar nicht mit, reden Sie noch einmal mit der Klassenlehrerin. Viele Grüße Sylvia

von Sylvia Ubbens am 14.12.2015



Antwort auf: Schullandheim

Rechtlich gesehen bist du nicht verpflichtet. Aber vielleicht kannst du als Begleitmutter mitkommen.

von Lelo317 am 14.12.2015, 19:58