Frage im Expertenforum Erziehung an Christiane Schuster:

Rückmeldung wegen Frühaufsteher

Christiane Schuster

 Christiane Schuster
Sozialpädagogin
Frage: Rückmeldung wegen Frühaufsteher

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Schuster, Paul stand wie gewohnt heute Morgen wieder um 5.30 Uhr an meinem Bett und meinte, er habe ausgeschlafen (nach wieder mal nur 10 Stunden). Ich hatte ih gestern Abend beim Schlafengehen schon darüber informiert, dass er sich vor 6.30 ein Buch im Bett ansehen oder eine Cassette hören darf, dass er aber nicht spielt und auch meinen Mann im Bad allein lässt. Das hat recht gut geklappt; als ich gegen 6.00 bei meinem kleinen SOhn war, um ihm die Milch zu geben, suchte Paul mich im FLur, ging ins Bad und hat sich dann aber auch von meinem Mann wieder ins Bett schicken lassen. Nun frage ich mich nur, wie ich es vor ihm rechtfertige, dass Emil schon vor 6.30 aufstehen und rumlaufen darf, wenn er nicht so lange schläft (denn ihn kann ich ja noch nicht mit einem Buch zurück ins Bett schicken)? Auch, dass Emil uU mit ins Bad gehen darf, weil er nicht die ganze Zeit alleine sein mag und ich ih auch nicht unbeaufsichtigt lassen kann


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Hallo Henriette Wenn Emil herumlaufen und auch mit ins kommen Bad darf, werden Sie diese Tatsache kaum vor Paul rechtfertigen können. So können Sie nur versuchen, dass auch Emil im Bett bleibt und z.B. Kinderliedern zuhören darf oder dass Paul belohnt wird, wenn er sich als großer, selbständiger Bruder vernünftiger verhält als der Kleine. Viel Erfolg, liebe Grüße und: bis bald?


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank und Gruß, Henriette


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