Frage im Expertenforum Erziehung an Christiane Schuster:

Nachtrag-Bin ich eine schlechte Mutter

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Frage: Nachtrag-Bin ich eine schlechte Mutter

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Erstmal vielen tausend Dank für Ihre schnelle Antwort. Das Problem das ich habe, ist das ich in Dänemark lebe. Der Trennungsgrund zwischen mir und meinem Mann waren, das er nur noch getrunken hat und er kaltherzig und lieblos war. Als ich ihm dann sagte ich könne nicht mehr und hätte mich auch anderweitig verliebt..schwupps war er mit dem Kind am nächsten Tag weg. Hier in Dk besteht das selbe Recht für Mutter und Vater das Kind bei sich wohnen zu lassen. Mir blieb also nichts anderes übrig, nachdem er mir das kind freiwillig nicht mehr aushändigte und mir drohungen aussprach, das über das Statsamt regeln zu lassen die mir feste besuchzeiten einräumten bei denen unser kleiner bei mir ist.Aber die Frage die mich wirklich beschäftigt ist, bin ich eine schlechte Mutter weil ich Raucherin bin und im KH das gebäude verlassen musste? Oder aus Grund das er zur Schlafenszeit neben mir in dem KH bettchen stand und ich ihn nicht rausnahm? Hätte ich ihn rausgenommen hätte er nie geschlafen. was noch komisch ist, der brief kam komischer weise am 8. märz, das war etwas über einen Monat das unser kleiner wieder draussen war aus dem KH.. Am selben Tag viel die Sorgerechtsentscheidung vom Stadtgericht, das ich das Sorgerecht bekommen habe. Jetzt habe ich na klar noch angst das da irgendwas anderes läuft. (Schwiegervater viel Geld, guter labersack und megalügner) Ich habe einfach panische angst... Fabienne


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Hallo Fabienne Reden Sie sich kein schlechtes Gewissen ein! Nur, weil Sie Raucherin sind, sind Sie noch lange keine schlechte Mutter! Das Eine hat mit dem Anderen recht wenig zu tun. Für viel schlimmer stufe ich die Trinkerei des Vaters ein, da durch Alkohol die Sinne benebelt werden und die Handlungsfähigkeit oft eingeschränkt und unüberlegt ist. Während Sie das KH-Gebäude verlassen haben um zu rauchen, zu telefonieren o.Ä., werden Sie sicherlich Jemanden beauftragt haben Ihren Sohn zu beaufsichtigen, sodass Sie Ihre Aufsichtspflicht bewußt einer weiteren Person übertragen und somit nicht vernachlässigt haben. Haben Sie Ihren Sohn bewußt neben sich in seinem Bett stehen lassen um ihm zu verdeutlichen, dass er zur Schlafenszeit auch in seinem Bett zu bleiben hat, haben Sie ebenfalls korrekt gehandelt, da Sie ja bei ihm waren und ihn nicht ängstlich zurückließen. Das Sorgerecht wird eigentlich nur in schwerwiegenden Fällen der Mutter entzogen. Darum sollten Sie sich in jedem Fall ehrlich mit der Person unterhalten, die über das Sorgerecht entscheidet und ihr auch ehrlich Ihre Ängste mitteilen, die Sie gegenüber dem Kindsvater und dessen Vater entwickelt haben. Nur Mut und: bis bald?


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