Frage im Expertenforum Erziehung an Christiane Schuster:

Nachbarin droht mit der Polizei

Christiane Schuster

 Christiane Schuster
Sozialpädagogin
Frage: Nachbarin droht mit der Polizei

Mitglied inaktiv

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Ich schreibe für meine Freundin, die keinen Internetzugang hat. Sie wohnt in einem zugegebenermaßen etwas hellhörigen Mehrfamilienhaus. Ihr Kind ist, genau wie meines, 2 Jahre alt und voll in der Trotzphase. Deswegen gibt es auch oft lautstarke Auseinandersetzungen bzw. Trotzgeheul, was seit einiger Zeit die nachbarin auf den Plan ruft. Sie klingelt, schreit herum, meine Freundin solle endlich aufhören, das Kind zu mißhandeln und droht sogar damit, die Polizei zu rufen. Meine Freundin hat sie sogar schonmal hereingebeten, damit sie sich selbst davon überzeugen konnte, dass dem Kind nichts fehlt und dass es auf keinen Fall geschlagen wird, aber das hat auch nichts genützt. Meine Freundin ist schon so verschüchtert, dass sie die Trotzanfälle abkürzt, indem sie das Kind gewähren lässt, aber das ist natürlich überhaupt keine Lösung und macht alles nur noch schlimmer. Das Kind weint beim nächsten "Kampf" natürlich noch viel anhaltender, weil es glaubt, dass Mama dann schon nachgibt, was ja auch aus Verzweiflung schon dews öfteren geschehen ist. Frage: Was kann man tun, damit Ruhe einkehrt und wie kann man der Nachbarin plausibel machen, dass Kinder nunmal manchmal schreien müssen, weil sie eben nicht immer haben können, was sie gerade wünschen? Was tun, wenn wirklich Polizei oder Jugendamt alarmiert werden? Können die das Kind einfach mitnehmen? Ist man dann schon "aktenkundig"? Kann das bei einem evtl. Sorgerechtsprozeßn negative Auswirkungen für die Mutter haben? Bitte um schnelle Antwort!! Eva


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Hallo Eva Leider gibt es immer noch Menschen, die sich nicht daran erinnern können, selbst mal klein gewesen zu sein, oder die ihre Unzufriedenheit an Anderen auslassen statt in sich selbst hineinzuhorchen und an sich selbst zu arbeiten.- Erkundigen Sie sich mal selbst beim Jugendamt, wie die rechtliche Situation aussieht. Kommen Sie so der Nachbarin zuvor. Meines Wissens muss in einem Mietshaus Kinderlärm bis zu einem gewissen Grad geduldet werden. Ist es Ihrer Freundin möglich, mit der Tochter täglich nach draussen oder an einen anderen Ort zu gehen, wo dann ausgiebig getobt, gebrüllt und sich müde gespielt werden kann? Hier bietet sich auch eine Eltern-Kind-Gruppe an, die von den Familienbildungsstätten und häufig auch von den Pfarreien angeboten werden. Ist das Kind einmal ausgetobt, glücklich und zufrieden, ist es auch in der Wohnung ausgeglichener, sodass dort ruhiger gespielt werden kann. Hier bieten sich Malen, Kneten, "Kochen" und Duplo-Steine an. Liebevoll aber konsequent sollte Ihre Freundin auf jeden Fall bleiben, damit sich ihre Tochter sicher orientieren lernt. Haben Sie dann noch die Informationen vom Jugendamt, versuchen Sie und Ihre Freundin, die Nachbarin "einfach" zu ignorieren. Bis bald?


Mitglied inaktiv

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Versuche doch selber - bzw. die Freundin - Kontakt mit einer Erziehungsberaterin bzw. einer Kinder-und Jugendberatungsstelle aufzunehmen und schildere dort dein "Problem" - auch jenes mit der Nachbarin. So kommst du der Nachbarin zuvor und kannst vielleicht verhindern, dass sie schon im Vorfeld "schlechte Stimmung" verbreitet. Alles Liebe kinki


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