Mitglied inaktiv
hallo.. vielleicht gehört dies hier nicht hin aber hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen..?! Ich möchte gern meinen Sohn (18mon) in den kiga schicken.Mein erster Antrag wurde abgelehnt ,weil ich noch zu hause bin und keine Arbeit an der Hand habe. Nun wollte ich fragen wie sollte man solch einen Antrag ausfüllen.??? Muss man erst Arbeitssuchend beim Arbeitsamt seim um anspruch auf einen kigaplatz zu haben??? (aber wie kann man sich arbeitssuchend melden wenn man für das kind noch keinen kitaplatz hat?) Ich verstehe das alles nicht.. Sogar in den ärmsten familien (beide arbeitslos) gehen die inder in den kindergarten..wie schafft man es bloss endlich einen platz zu kriegen und was für vorraussetzungen muss man haben um Anspruch auf einen solchen zu haben?? Da mein kind sogut wie kein umgang mit gleichaltrigen hat möchte ich doch gerne das er in die kita geht. Ich hoffe hier ist jemand der mir einen rat geben kann.. danke
Christiane Schuster
Hallo Jenny Einen Anspruch auf einen Kiga-Platz haben Sie hier in Deutschland, wenn Ihr Kind 3 Jahre jung ist. Sind Sie alleinstehend, werden Sie bevorzugt behandelt, sobald Sie als arbeitssuchend gemeldet sind. Darum rate ich Ihnen dringend zum Arbeitsamt zu gehen, an der Pforte zu fragen, bei Wem Sie sich als arbeitssuchende, alleinstehende Mutter zu wenden haben. Dort wird man Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen und Sie auch nur dann vermitteln, wenn für Ihren Sohn eine Betreuung gefunden wurde. Neben einer Kita-Betreuung gibt es noch viele andere Möglichkeiten um Kontakte zu ca. gleichaltrigen Kindern aufzunehmen und auch um betreut zu werden. Neben Nina`s Vorschlägen denke ich zusätzlich an die Betreuung Ihres Sohnes durch eine geprüfte Tagesmutter (das Arbeitsamt wird Sie dann vielleicht ans Jugendamt weiterleiten). Dort sind meist ca. 2-max.4 Kinder, sodass die Betreuung noch liebevoller und individueller erfolgen kann als in einer Kita. Gleichzeitig lassen sich Urlaubszeiten individueller absprechen, während auch die Betreuung bei Krankheit weitergeführt werden kann. Zögern Sie nicht sich beim Arbeitsamt zu melden. Haben Sie schon einen guten "Draht" zu Jemandem auf dem Jugendamt, wird man Ihnen auch von dort aus bei der Betreuungs- und Arbeits-Suche sicherlich gerne behilflich sein. Liebe Grüße und: bis bald?
Mitglied inaktiv
Hallo, Kitaplätze sind nun einmal nur für Eltern die beide berufstätig sind oder Arbeit suchen. Einen Anspruch hast du ansonsten erst wenn dein Kind 4 ist. Wenn du nicht arbeitest solltest du vielleicht verschiedene Spielkreise, Sport, Musik und ähnliches für diese Altersgruppe besuchen damit dein Kind die Kontakte hat. Ansonsten reichen aber auch regelmäßige Besuche mit 1-2 Kindern.
Mitglied inaktiv
du mußt beim Arbeitsamt nicht "nachweisen", daß du einen Kitaplatz hast, du must nur "sagen" daß du im Falle eines angebotes eine Betreueung für den Kind hast (zur Not kannst du dir ja für die Übergangszeit eine Tagesmutter suchen). Sobald du dann arbeitssuchend gemeldet bist, wirst du auch leichter einen Kitaplatz bekommen, aber je nach Stadt kann das immer noch sehr schwierig sein. Für eine Tagesmutter kannst du aber, wenn du nur wenig verdienst zuschüsse beim Jugendamt bekommen...
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