Mitglied inaktiv
Liebe Frau Schuster, ich habe einmal eine Frage zu den neuen Kibiz-Regelungen. Man muss in Zukunft ja bekanntlich entweder 25, 35 oder 45 Stunden Betreuung buchen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es dann aber den Eltern überlassen bleibt, ob sie dieses Volumen voll ausschöpfen wollen oder nicht. Nun kursieren in der letzten Zeit aber immer mehr Gerüchte, die besagen, dass diese Zeiten laut den entsprechenden Betreuungsverträgen verbindlich in Anspruch genommen werden sollen/müssen. Bisher war es in unserer Gegend so üblich, dass die Kinder nur in der Kernzeit von 9 bis 12 Uhr (=15 Stunden in der Woche) verpflichtend anwesend sein sollten, was nun einmal deutlich knapper ausfällt als die Minimalanforderung von 25 Stunden. Die Erzieherinnen wissen im Moment anscheinend selber noch nicht ganz genau, was an Veränderungen auf sie zukommt bzw. wie sie diese umsetzen sollen. Der Information einiger Eltern entsprechend sollen sie jedoch gezwungen werden, auf die entsprechende Anwesenheitsdauer zu bestehen und diese zu protokollieren, da der Kindergarten andernfalls die üblichen Subventionen für die betreffenden Kinder verlieren würde. Wissen Sie vielleicht, ob dies stimmt? Danke schön im Voraus! LG, Lavendelrose
Christiane Schuster
Hallo Ratsuchende Inwiefern die gebuchten Kiga-Stunden komplett verpflichtend sind, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Meiner Meinung nach ist es für die Buchführung unerheblich, wenn Sie eine entsprechende Stunden-Anzahl bezahlt haben, aber nicht immer anwesend sind, da das Geld dann ja zur Verfügung steht. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich nach den Wünschen der ErzieherInnen zu richten, die bestimmt auch nach der neuen Regelung eine Anwesenheitspflicht für alle Kiga-Kinder innerhalb der Kernzeit vorschreiben. Nur dann ist eine kontinuierliche, individuelle Förderung und umfassende,familienergänzende Erziehung möglich. Liebe Grüße und: bis bald?
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