Mitglied inaktiv
Hallo, es geht um unsere Tochter. Sie ist im September 1999 geboren und damit "Kann-Kind". Sie ist aufgeweckt, relativ groß, sprachgewandt und sie kann sich auch mal hinsetzten und ruhig malen, etc. Eigendlich hätte ich keine Probleme damit, sie noch 1 Jahr länger im KiGa zu lassen. Leider findet sie dort zu den zwei gleichaltrigen Mädchen keine richtige Freundschaft. Unsere Einladungen an die beiden werden unter Vorwänden nicht angenommen bzw es kommt auch nicht zu Gegeneinladungen. Unsere Tochter ist sozusagen das "5. Rad am Wagen". Dies ist für unsere Tochter kein besonders angenehmer Zustand, obwohl sie es mit ihren jetzt 4 Jahren wohl noch nicht so wahrnimmt. Die Kindergärtnerinnen lehnen eine vorzeitige Einschulung eines im September geborenen Kindes grundsätzlich ab. "Man sollte den Kindern dieses Jahr noch gönnen". Ich bin aber der Meinung, dass dieses Jahr unter den Bedingungen für unsere Tochter nicht so toll sein wird. Der ältere Brunder ist am Ende der "Muss-Periode" geboren, also Anfang Juni. Er ist nun in der 2. Klasse und Klassenbester. Er geht sehr gern in die Schule. So könnte das meiner Meinung nach auch bei unserer Tochter klappen. Ist es möglich, ein Kind auch gegen den Willen der Erzieherinnen vorzeitig einzuschulen? Viele Grüße, Heike
Christiane Schuster
Hallo Heike Selbstverständlich können Sie Ihre Tochter auch ohne die Einwilligung der ErzieherInnen einschulen, die "nur" eine beratende Funktion haben. Wenden Sie sich ggf. direkt an die entsprechende Grundschule oder tragen Sie Ihr Anliegen bei der Schulärztin vor (Gesundheitsamt?), die Anfang kommenden Jahres die Schuleignungs-Untersuchungen vornehmen wird. Liebe Grüße und: bis bald?
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