Melsen212
Hallo, unser Sohn ist im März 2 geworden und geht auch seit dem in den Kindergarten. Ab nächste Woche finden wieder die Waldwochen im Kindergarten statt, d. h. die Kinder gehen zwei Wochen in den Wald. Unser Sohn ist das einzige Kind unter 3 Jahren. Wir sind der Meinung, dass unser Sohn für die Waldwochen noch zu klein ist. Er ist noch ein Windelkind und er ist auch sehr lebhaft und läuft auch gern weg. Im Wald hat er ja keine feste Begrenzung, wie im Kindergarten. Ferner gibt es ja auch noch giftige Pflanzen und Pilze und die Kinder müssen vom Abgabepunkt einen längeren Fußweg bis in den Wald zurücklegen. Wir haben mit der Kindergartenleitung gesprochen, sie sagt aber, dass sie auch noch 40 andere Kinder hat und nicht auf alle Kinder Rücksicht nehmen kann. Unser Kindergarten ist verpflichtet, auch Kinder unter 3 Jahren aufzunehmen, hat man da als Eltern nicht das Recht, dass dann auch eine Betreuung für die Kinder altersgerecht stattfindet. Wir werden wohl unseren Sohn 2 Wochen zu Hause lassen. Viele Grüße Melsen212
Christiane Schuster
Hallo Melsen212 Bitte versuchen Sie herauszufinden wer dem Kindergarten diese Pflicht auferlegt hat. Fragen Sie ggf. einmal beim Träger nach, wie die Verantwortung der Einrichtung während dieser Waldwochen aussieht. Kann diese Verantwortung nicht getragen werden, dürfen meiner Ansicht nach Kinder unter 3 Jahren auch nicht aufgenommen werden. Müssen Sie Ihren Sohn auf Grund dieser nicht zu leistenden Aufsichtspflicht zuhause lassen können Sie eigentlich auf Rückerstattung der für diesen Zeitraum zu leistenden Beiträge bestehen. Fragen Sie doch hierzu aber bitte auch noch mal bei unserer Rechtsberatung, Nicola Bader nach: http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Liebe Grüße und: bis bald?
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