ANOMAR32
Hallo, unsere Tochter geht in die 1.Klasse und besucht dannach den angeschlossenen Hort. Die Erzieherin ist sehr nett und bemüht. Es gibt dort, wie sicher überall, einen Betreuer-Notstand. Konkret heißt dies 3 Erzieher für 3 Gruppen (insg. etwa 60 Kinder). Unsere 1. Klasse ist sehr selbständig und darf deshalb viel selbständig "unternehmen". Selbständigkeit ist wichtig, deshalb unterstütze ich grundsätzlich diese Bestrebungen. Allerdings beschleicht mich oft das Gefühl, dass sich dahinter eigentlich nur der verzweifelte Versuch versteckt, mit dem Betreuungsnotstand (zu wenig Erzieher) fertig zu werden. Ein Beispiel, welches mir gar nicht gefällt. Die Kinder dürfen sich frei bewegen. Sie entscheiden ob Sie drinnen "spielen" oder nach draußen gehen. Die Erzieherin kann aber entweder nur drinnen sein oder geht mit nach draußen. Es gibt also immer Kinder, die gewissermaßen unbeaufsichtigt sind. (Wobei ich nicht verlange, dass rund um die Uhr eine Erzieherin neben meinem Kind steht....) Und dies sind meißtens die draußen spielenden Kinder. Das Gelände um die Schule ist sehr groß und unübersichtlich, außerdem nicht abgeschlossen, es gibt meherer Aus-/Eingänge auf das Gelände. Die Erzieher wissen zwar, ob ein Kind draußen ist oder drinnen spielt, aber was diese spielen und wo die Kinder draußen sind... Ist dies so eigentlich zulässig? Ich meine damit nicht, dass der Erzieher immer alle Kinder im direkten Blick hat. Aber sollte nicht immer ein Erzieher mit draußen sein. Sollte doch einmal was "passieren" ist dann schnell ein Ansprechpartner greifbar und kann vielleicht schlimmeres verhindern. Gerade die Kleineren haben oft komische Ideen.. Da kann man mehrfach ein Problem ansprechen, aber wenn im Spiel dann die Situation rankommt und gerade alles so toll ist, dann wird dies schnell vergessen. Manche Gefahren können die Kinder in dem Alter nicht einschätzen. Gut, man kann die Kinder nicht vor allen Gefahren beschützen. Das ist mir klar,- Sie müssen ihre eigenen Erfahrungen machen. Aber trotzdem haben die Erzieher dort eine Aufsichtspflicht. Sehe ich dies grunsätzlich so richtig? Gibt es Vorschriften/Richtlinien/Gesetzgebungen, die die Aufsicht der Kinder im Hort und der Schule regeln? An wen kann ich mich wenden? Grundsätzlich würde ich nun das Gespräch mit den Verantwortlichen dort suchen. Aber dieses Problem wurde in den letzen Jahren immer wieder von besorgten Eltern angesprochen, aber von den Leitern geschickt abgewiegelt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Meinung zu dem Problem sagen könnten. Vielen Dank!! LG Anomar
Christiane Schuster
Hallo Anomar Grundsätzlich denke auch ich dass die Kinder stets beaufsichtigt werden müssen. Nicht umsonst ist dieser Hort der Schule angegliedert und nicht umsonst lassen Sie Ihre Tochter im Hort und nicht "auf der Straße" spielen, bis Sie selbst wieder Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können. Bitte sprechen Sie den Rektor der Schule direkt auf dieses Problem an, nachdem Sie sich über rechtliche Gegebenheiten auch noch bei unserer Rechtsberatung: Nicola Bader, erkundigt haben: http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Viel Erfolg, liebe Grüße und: bis bald?
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