Frage im Expertenforum Erziehung an Christiane Schuster:

Besuchsregelung

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Frage: Besuchsregelung

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Guten Tag, bin im sechsten Monat schwanger und habe mich noch bevor ich wußte dass ich schwanger bin vom Vater des Kindes getrennt. Wir waren nur zwei Monate zusammen und nun macht mir folgendes zu schaffen. Er hat mich bedrängt dass ich wieder zu ihm zurück komme. Er wollte keine Kinder und nun will er sich als Vater aufspielen. Hab mir lange überlegt warum ich denn so dagegen bin das er sein Kind sehen darf denn mir war kein gravierender Grund bewusst, irgendetwas sträubte sich in mir.Und nun glaube ich weiß es: wahrscheinlich habe ich Angst wegen seiner instabilen Psyche. Er hat schon mal einen Selbstmordversuch hinter sich, der offensichtlich misslang,und man kann ja nie wissen. Hört man doch so oft das ein Vater sein Kind mit in den Tod nimmt. Nach einem schweren Verkehrsunfall (wir waren da schon gerennt), bei dem er einen Fuß verlor sprach mich seine Mutter an ob ich den wüsste dass er psychisch sehr labil ist. Mir gegenüber erwähnte er mal,dass er ein halbes Jahr nur in seiner Wohnung war und Depressionen hatte. Nun weiss ich nicht ob das ein Grund ist ihm das Kind ganz zu verweigern und ob das denn das beste für das Kind wäre denn dann müsste ich ja vor Gericht kämpfen was ich ja eigentlich gar nicht will. Außerdem hab ich ja keine Beweise. Er hat es mir halt mal gesagt Eine andere Möglichkeit wäre das er das Kind nur in Begleitung mit einem Mitarbeiter vom Jugendamt bekommt. Nun weiß ich nicht was ich machen soll, ist mein Grund den trifftig genug? mir fehlt dazu die Relation. Ich danke für Antwort


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Hallo Ratsuchende Wenn möglich, sprechen Sie zunächst mit der Mutter des Kinds-Vaters, die Ihnen evtl. den Arzt nennen kann, der ihn Damals behandelte. Anhand der Schwere seines Krankheitsbildes können Sie dann mit dem Arzt oder aber mit dem Jugendamt zusammen entscheiden. Ziehen Sie bitte nicht nur wegen des Kindes zu dem Mann zurück und überlassen Sie ihm das Kind auch nicht zeitweise entgegen Ihres Gefühls. Möchten Sie langfristig keinen Kontakt zu ihm haben, ist es meiner Ansicht besser, ihm auch den Kontakt zum Kind zu verweigern, wobei das Jugendamt/Gericht letztendlich diese Entscheidung zu fällen hat. Wichtig ist, dass SIE selbst sich entscheiden, was SIE möchten. Sorgen-armes Wochenende und: bis bald?


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