Mitglied inaktiv
Hallo ! ich weiss, dass meine problematik grossteils juristischer natur ist, möchte aber um ihre (bzw. euer aller) geschätzte meinung bitten. ich stecke in einer unheimlich belastenden ehe, unsere gemeinsame tochter ist bald 2 jahre und ein besonders "lebhaftes" kind. das einzige, was mich aber immer noch in meiner ehe hält, ist die sorge um unser kind, wenn mein (dann ex-)mann sein besuchsrecht ausüben wird (sprich sich alleine um sie zu kümmern hat). eigentlich mache ich alles für unser kind alleine, von der ersten flasche an bis zum spielplatzbesuch. es ist daher möglich, da ich ein besonders intensives verhältnis zum kind habe, dass ich besonders überreagiere bzw. wie man so schön sagt "glucke". ich möchte ihnen folgende vorfälle schildern und bitte daher um ihre einschätzung, ob es sich hierbei um "typische geschehnisse" handelt: bei einem familien-heurigenbesuch muss ich das WC besuchen, als ich zurück zum tisch komme, ist unsere tochter verschwunden. er behauptet, sie wäre mir nachgegangen. das WC befand sich wenige meter vor dem ausgang und somit der strasse. tatsächlich befand sich das kind auf der anderen seite des gastgartens, auf dem spielplatz. mein mann sieht im wohnzimmer fern, 2m neben ihm steht unsere tochter bei geöffnetem fenster auf dem fusshocker (bauchhöhe etwa fensterbrett). ich habe schon öfters darauf hingewiesen, dass ich das nicht wünsche. er hebt sie auf ein 1 1/2m hohes klettergerüst und kann dann nur von unten zusehen, wie sie 5 stufen herunterfällt. ich habe mich 2 minuten unterhalten, vor diesem vorfall war ich immer mit oben auf dem klettergerüst. irgendwie habe ich das gefühl, kaum schaue ich nicht hin, könnte etwas passieren. bin ich überängstlich, wie es mir mein mann vorwirft ? oder ist meine sorge berechtigt und ich muss rechtlichen mittel in bezug auf den umgang mit dem kind in betracht ziehen. es dankt und grüsst aus wien karin
Christiane Schuster
Hallo Karin In den von Ihnen geschilderten Fällen geht es ja nicht um eine Beule oder andere, kleinere Verletzungen, die die Kinder schon selbst erfahren sollten, nachdem sie auf entsprechende Folgen aufmerksam gemacht wurden sondern um vermutete Schäden, die das ganze Leben verändern können!- Hinzu kommt, dass 2-Jährige diese Gefahren in gar keiner Weise einschätzen können, sodass es in der Verantwortung BEIDER Elternteile, bzw. der Erziehenden liegt, diese ernsthaften Gefahrenquellen von vorneherein auszuschließen. Ihr Verhalten ist also keineswegs überängstlich sondern verantwortungs-bewußt! Inwieweit Sie allerdings rechtliche Mittel einsetzen können, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht kann Ihnen diesbezüglich unsere Rechtsberaterin, Nicola Bader, weiterhelfen? Liebe Grüße und: bis bald?
Mitglied inaktiv
würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagt, dass von mir oben geschildertes normal ist. wie viel muss man einem kind "zutrauen" ? wie viel muss man aufpassen ?
Mitglied inaktiv
Hallo Karin, ich finde nicht das du gluckst. Es ist doch nur normal das man sein Kind vor einem vorausschaubaren Schaden bewahren will. Z.b. die Sache mit der Straße und dem Spielplatz. Da ist es doch eigentlich ein Wunder das nichts passiert ist, da kann man doch nicht sagen das sei nun überängstlich. Sicherlich gibt es auch Sachen die ein Kind allein erkunden muß aber als Eltern kann man ja abschätzen wo das möglich ist und wo nicht. Ich denke da an meine Mutter die sehr ängstlich ist in Bezug auf Ihre Enkelkinder, die laufen dann um den Tisch oder sonstwo und dann wird direkt einhalt geboten das sei zu gefährlich wenn ihr hinfallt dann habt ihr aua usw. Das ist einfach total übertrieben und wenn die Kinder dabei hinfallen ist doch nichts dabei. Aber die Sachen die Du schilderst sind da anders, da besteht ja wirklich eine Gefahr. Alles gute weiterhin Tanja
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