Frage im Expertenforum Erziehung an Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens:

2,5 Jährige zieht nur Kleider an

Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens

Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens
Diplom Sozialpädagogin

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Frage: 2,5 Jährige zieht nur Kleider an

Froschin

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Guten Morgen Frau Ubbens, meine kleine Tochter war schon immer ein Dickkopf und sehr willensstark. Seit einigen Wochen zieht sie jetzt nur noch Kleider an. Das dürfen auch nicht nur irgendwelche sein, sondern sie müssen bestimmten Kriterien entsprechen. Das bedeutet, dass sie 3/4 der Kleider im Schrank nicht mehr anzieht und wir hier regelmäßig Kämpfe ausführen. Zum einen sind die Sachen die sie anziehen will teilweise einfach noch nicht gewaschen, zum anderen sind sie manchmal einfach nicht dem Wetter angepasst. Ich versuche sie so viel wie möglich entscheiden zu lassen aber manchmal ist das einfach nicht möglich bzw. sie rastet aus weil ihr irgendwas nicht passt an den Sachen die sie sich vorher ausgesucht hat. Ich möchte, dass sie ihren eigenen Willen behält aber ich möchte mir auch nicht von einer Zweijährigen auf der Nase rumtanzen lassen und ich möchte auch nicht, dass sie total verzogen ist. Auch im Kindergarten gibt sie wohl ziemlich den Ton an. Können Sie mir einen Tipp geben, wie ich es schaffe zu "erziehen" ohne meiner Tochter den Willen zu nehmen?


Sylvia Ubbens

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Liebe Froschin, sprechen Sie ab, dass Sie Ihrer Tochter 2 oder 3 Kleider zur Auswahl hinlegen und sie daraus aussuchen darf. Sie entscheiden also, ob lange oder kurze Ärmel etc. und Ihre Tochter, welches es dann sein darf. Natürlich wird Ihre Tochter in der ersten Zeit das Kleid anziehen wollen, das gerade noch in der Wäsche liegt oder nicht wettergemäß ist, doch wenn Sie konsequent bleiben und keine Ausnahme machen, wird Ihre Tochter lernen, dass das Geschrei um ein anderes Kleid keinen Erfolg bringt. Stehen Sie dafür morgens gerne ein wenig früher auf, damit Sie alles in Ruhe klären können oder tun dies bereits am Abend vorher. Auf diese Weise darf Ihre Tochter weiterhin Ihre eigenen Wünsche/Ihren eigenen Willen behalten und Sie behalten das oberste Entscheidungsrecht. Ähnlich können Sie auch bei anderen Dingen verfahren. Viele Grüße Sylvia


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