Frage im Expertenforum Entwicklung von Babys und Kindern besser verstehen an Dr. med. Rüdiger Posth:

Entwicklungsverzögerung

Frage: Entwicklungsverzögerung

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Tochter ist 8 Monate alt. Sie ist Entwicklungsverzögert ( kann sich noch nicht einmal drehen) ist bewegungsarm und muskelhypoton und sehbehindert. Gibt laute und spielt mit den Händen, sonst liegt sie nur da. Der Arzt diagnostizierte bei der U 4 Infant-floppy Syndrom und schickte mich zum Neurologen und verschrieb Pysio. Der Neurol. wollte sich nicht viel äußern meinte nur er sehe jetzt nichts akkutes, könnte sich alles noch ergeben und empfiel eine Überweisung ins SPZ. Wegen seiner Ansicht möchte der KiA jetzt keine Pysio mehr verordnen und auf die Meinung des SPZ warten. Dort habe ich aber erst im Juli ein Termin!! Die Physio.Therapeutin so wie die Sehfrühförderin können es auch nicht verstehen, das sie weit verzögert ist. Ich habe mir bisher keine großen Sorgen gemacht, da ich mich mit meiner Tochter sehr gut aufgehoben gefühlt habe und dachte das sich das alles noch geben wird aber sie ist jetzt 8 Mon alt und macht keine Fortschritte.


Dr. med. Rüdiger Posth

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Hallo, schwere Muskelhypotonie mit Entwicklungsverzögerung (floppy infant-Syndrom) kann ein Zeichen einer Muskelerkrankung sein, die man relativ leicht über Blut (Kreatinphosphokinase/CPK) und Muskel-Ultraschall klären kann. Allerdings wird meist zur genaueren Diagnose eine feingewebliche Untersuchung des Muskels nötig. Aber es gibt auch Funktionsstörungen im Gehirn (genetisch), die eine Muskelweicheit verbunden mit einer Koordinationsstörung hervorrufen können. Dazu könnte die Sehschwäche passen. Am Augenhintergrund (gemacht? Augen werden "weit getropft") lässt sich manchmal schon eine verhältnismäßig genaue Diagnose stellen. Solche Untersuchungen machen augenärztliche Spezialisten Ihr KiA/KiÄ könnte Ihnen da jemanden nennen. Beide Störungen erfodern unbedingte Fortsetzung der neurophysiologischen Behandlung. Es gibt keinen Grund, diese bis zur weiteren Diagnostik auszusetzen. Das wäre sogar ein Behandlungsfehler, für den Sie Ihren KiA/KiÄ belangen könnten. Denn nur allein der klinische Befund zählt erst einmal. Viele Grüße


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