Elternforum Kigakids

3.Erziehungsjahr

Anzeige kindersitze von thule
3.Erziehungsjahr

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, ist hier jemand dabei der sein 3.Erziehungsjahr später genommen hat, ich meine so während der Einschulung? überlege gerade deswegen, da ich es schon mal gehört habe, daß soetwas geht. Kennt sich da jemand aus, ich weiß das man da kein Geld mehr bekommt, aber wo man das dann nochmal beantragt würde mich interessieren!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Ich bin noch nicht so weit, dass ich an ein 3. Jahr Elternzeit denken würde. Aber rechtlich kannst Du einen Zeitraum von 12 Monaten bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Deines Kindes aufheben. D.h. Du kannst auch im Jahr der Einschulung Elternzeit beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Du das Deinem Arbeitgeber schon bei Beantragung der ersten Elternzeit (also nach der Geburt) schon mitgeteilt hast (ich hab´s z.B. direkt in meinen damaligen EZ-Antrag reingeschrieben) und Du mußt die Elterzeit 8 Wochen vorher beantragen. Gelder erhälst Du keine in dieser Zeit. Es sei denn, Du hast aus versch. Gründen ggf. einen Anspruch auf ALG2 (z.B. wenn Du alleinerziehend bist und nicht über weitere, ausreichende Einkommen verfügst). Mehr weiß ich jetzt ad hoc zu dem Thema nicht! Wird für mich auch frühestens in drei Jahren interessant :-) Gruß, dieElle


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Kann ich das Jahr nicht mehr bekommen, wenn ich das nicht sofort mitgeteilt habe? Überlege auch, ob ich mir 1 Jahr aufspare. Habe allerdings schon 1 Jahr Elternzeit beantragt, das im Mai 2010 ausläuft!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

So hab ich´s bisher immer rausgelesen/rausgehört... Aber ich bin ja auch keine Fachfrau. Vielleicht sollten wir mal Frau Bader fragen...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Du kannst ein Jahr aufheben, bis das Kind 8 Jahre alt wird. Allerdings muß dafür dein Arbeitgeber zustimmen - daher sollte man sowas frühzeitig mit ihm absprechen. Außerdem mußt du dann, soweit ich weiß, 2 Jahre schon genommen haben. Wenn du nur 1 Jahr nimmst, verfallen die restlichen 2, das 3. Jahr kann man dann nicht mehr später nehmen! LG, Mari


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt so nicht glaube ich. Das zweite Jahr verfällt tatsächlich, wenn man es nicht gleich anmeldet. Aber das dritte nicht. Hab es auch beim Arbeitgeber gesagt, dass ich das 3. Jahr irgendwann gedenke zu nehmen. Nun habe ich aber im Moment keine Arbeit und wenn ich ne neue hab, weiß der neue Arbeitgeber ja nichts davon, also müsste es doch trotzdem möglich sein, das 3. Jahr dann zu nehmen. Viele von uns sind ja nicht 40 Jahre im gleichen Betrieb. Das muss doch einigen hier so gehen?