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Wirklich durch die Hintertür enteerbt?

Wirklich durch die Hintertür enteerbt?

Medula

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Hallo, der Vater meines Sohnes ( 15) ist vor einer Woche seiner Krebserkrankung erlegen. Er hat mich damals als er erfahren hat, das ich schwanger bin und dieses Kind auch bekommen möchte, sitzen gelassen, lehnte jeglichen Kontakt ab, hat ihn 1x in den 15 Jahren gesehen. Unterhalt habe ich damals eingeklagt, den hat er gezahlt. Er hat ein Haus besessen, welches er vor 11 Jahren seiner Ehefrau geschenkt hat( Haus hatte er schon vor der Ehe). Als er von seiner Krebserkrankung erfahren hat, hat er sein Konto komplett aufgelöst, sein Geld bar auszahlen lassen, alle seine Gelder gingen von nun an auf ihr Konto. ( Lohn, Krankengeld etc.) ( hat mir seine Schwester erzählt) Seine Ehefrau sagt nun, mein Sohn habe keinerlei Anspruch auf ein Erbe, das Haus gehöre ihr, Geld würde er keins mehr besitzen, es sei ja schließlich ihr Konto und seine Gelder, damit wurde der Alltag finanziert. Wieviel Geld vor der Auflösung da war, ist mir nicht bekannt. Mein Sohn hat immer sehr darunter gelitten, das sein Vater ihn so abgelehnt hat. Er sagt, ihm würde es eigentlich nur ums Prinzip gehen. Aber ist das wirklich so?, Hat er ihn durch die Kontoauflösung und der Schenkung, die mehr wie 10 Jahre zurück liegt, wirklich komplett enterbt? Wenn ja, ist es ja wirklich einfach jemanden komplett zu enterben. Weiter Kinder sind von ihm nicht vorhanden, seine Frau hat eine Tochter, aber die Ehe blieb selbst Kinderlos


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Medula

Ich würde mir da die Beratung eines Anwalts holen. So einfach kann man nicht enterben. Es muss ja auch geklärt sein ob es ein Testament gibt. Grundsätzlich ist sonst erst einmal der Sohn erbberechtigt und zwar in Höhe von 50%, wenn er das einzige Kind ist. Anders ist es wenn der Sohn auch offiziell enterbt wurde aber selbst dann hat er Anspruch auf den Pflichtteil. Wie hoch das Nachlassvermögen ist hängt sich davon ab, welchen Güterstand die beiden hatten! Also ggfs fällt auch das Haus mit hier rein.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Medula

Ab zum Anwalt! Ihr habt gute Chancen dass sein Plan nicht aufgeht und die beiden irgendeinen Fehler gemacht haben. Viel Glück!


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Medula

Also, ausgehend von dem von Dir geschilderten Sachverhalt: Zu Lebzeiten kann der Erblasser mit dem späteren Erbe tun und lassen, was er will. Er kann es verschenken, verprassen, versaufen oder verbrennen. Es ist seins. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Erbe hat man nicht. Ausnahmen gibt es nur bei einem bindenden Erbvertrag oder einem gemeinsamen Testament. Daher war das Verhalten des KV menschlich zwar unter aller Sau, juristisch aber korrekt. Aber: Du weißt ja gar nicht, was an Erbe da ist. Du kannst aber für Deinen Sohn Auskunft verlangen. Und/oder einen Erbschein beantragen. Zu diesen und weiteren Möglichkeiten solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen, eine Fachanwältin für Erbrecht hilft Euch weiter.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Medula

Alles, was länger als 10 Jahre her ist, kann man gar nicht mehr rückgängig machen. Auch bei den anderen Schenkungen habe ich meine Zweifel. Ob sich ein Anwalt lohnt, ist fraglich, außer es geht um sehr viel Geld. Der Vater hat den Sohn per Testament wahrscheinlich auf das Pflichtteil gesetzt. Damit stehen ihm maximal 25% zu. Den Hausrat bekommt die Ehefrau. Eventuell bleibt da noch ein bisschen Verkaufserlös vom Auto, wenn es eines auf den Namen des Vaters gab. Da ist der Anwalt wahrscheinlich teurer als das Erbe. Allerdings finde ich es irgendwie merkwürdig, jetzt auf Biegen und Brechen das Erbe einzufordern (außer ihr seid in einer sozialen Notlage). Der Mann wollte dieses Kind offensichtlich nicht, es gab anscheinend keinen Kontakt zwischen Vater und Sohn, Unterhalt hat er gezahlt. Ist nicht toll, sollte aber akzeptiert werden. Steht dem Sohn Halbwaisenrente zu? Silvia


AndreaL

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Was ist das für eine Logik? Der Vater hat den Sohn abgelehnt und damit soll die Mutter 'einsehen', dass der Sohn auch (gefälligst) nix erben soll? Häh? Ich würde mir auch keinen Rat hier im Netz holen, sondern für meinen Sohn einen Anwalt aufsuchen. Einige Hinweise hast Du hier bekommen.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von AndreaL

Wenn mein Vater mich nicht haben wollte, würde ich auch nicht sein Geld haben wollen. Silvia


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Ich kann mir vorstellen, dass das nicht jeder so empfindet. Gerade wenn man mies behandelt bzw. ignoriert oder gar verleugnet wurde, wird man nicht ausgerechnet auf etwas verzichten, das selbst der Gesetzgeber zugesteht, das absolute gesetzliche Minimum. Der Frau meines verstorbenen Vaters war sein unsägliches Verhalten seinen einzigen Kindern gegenüber so unangenehm, dass sie freiwillig das Erbe mit uns geteilt hat, obwohl es keinen Pflichtteil für die Kinder gab (ausländisches Erbrecht).


popi

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Antwort auf Beitrag von Medula

Hallo, deinem Sohn steht Halbwaisenrente zu und dir Erziehungsrente bis er 18 ist. Vorraussetzung ist das der Vater und du auch schon länger wie 5 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet habt. Beantragt wird das Ganze bei der Rentenkasse. Es gibt auch Stellen die einen beim beantragen helfen. Was das Erbe angeht kann ich nichts zu sagen. Liebe Grüße und alles Gute


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von popi

Wie kommst du auf Erziehungsrente? Die steht Geschiedenen zu. Das betrifft die AP nicht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Medula

Ich würde einen Erbschein beantragen und dann wirst du sehen, ob es ein Erbe gibt oder nicht. Falls der Mann wirklich nichts Besseres zu tun hatte als im Angesicht des Todes das Erbe seines Sohnes zu minimieren: Da kann man nur hoffen, dass die Hölle nur ein Sinnbild ist. Er scheint ja schon zu Lebzeiten darin gewesen zu sein.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Medula

der einfachste weg jemanden zu enterben ist das geld zu verprassen. wenn der kv das haus verkauft und vom erlös jedes jahr eine kreuzfahrt gemacht hätte hätte dein sohn auch nichts bekommen. man hätte das nur anders genannt, nämlich "das leben geniessen im angesicht der krankheit" und nicht "enterben". das ergebnis wäre aber das gleiche gewesen. wobei ich den kv in dem fall sogar gut verstehen kann. stell dir mal vor dein sohn hätte das halbe haus geerbt in dem die frau noch wohnt. dein sohn hätte die frau auf die strasse setzen können. ich hätte jedem mandanten geraten sowas möglichst zu verhindern. beantrage sicherheitshalber einen erbschein aber erwarte nichts. ein erbe zu erwarten ist einfach dumm. so oder so.


Okypete

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Antwort auf Beitrag von Medula

Anwalt und zwar sehr schnell. So einfach ist das alles nicht. Stichwort Pflichtteilergänzungsanspruch. Alles was innerhalb der letzen 10 Jahr passiert ist etc. Je schneller du bist um so einfacher können noch unterlagen gesichert werden. Vor allem da er unter 18Jahre ist Es soll auf alle Fälle ein fAchanwalt auch i Bezug auf Erbrecht und Untrhatlrecht sein. Sind noch großelten vorhanden...da würde dein Sohn ev. auch direkt an die Stelle seines Vaters rücken...gib gas kann ich dir nur raten...


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Okypete

Ein Teil von Nichts ist immer noch Nichts.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Woher weisst du den das dort nichts ist? Weil die Ehefrau das sagt? Die kann doch viel reden. Also ab zum Anwalt, das kann der einzig richtige Rat sein.


Okypete

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Antwort auf Beitrag von Felica

Alles was die letzen 10 Jahre verschenkt verschleiert verschoben wurde zählt zum Erbe....daher schnell sein...weil Belege werden nur 10 HJahre aufbewahrt.....kann sogar eine Straftat sen, wenn die Ehefrau nicht auskunft gibt...verarschen lassen geht gar nciht


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich weiss es nicht. Ich sage nur, falls Du es mal lesen möchtest: Er kann einen Plfichtteilsanspruch haben, wie er will. Wenn es nix als Erbe gibt, dann hat er einen Anspruch in Höhe Null. Und das bezog sich auf den Post vor mir. Da hat jemand was mit Anfechtungen einer Schenkung und Pflichtteil durcheinander gebracht. Nicht gleich Blutdruck bekommen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Der Mann hat mit dem Kind nichts zu tun ausser ihn gezeugt zu haben ist aber länger verheiratet und das gemeinsame Haus würde mehr als 10 Jahre zurück wohl ja schon überschrieben, Geld vermutlich auch damals rübergeschoben. Moralisch verwerflich, schwer zu beurteilen, er war nie Teil seines Lebens, die Frau schon, klar will man dann dass die Frau alles bekommt und das Kind so wenig als möglich. Ich würde dennoch zum Anwalt gehen und das klären lassen, ggf war ja irgendwas da, ich hoffe nicht Schulden. Wenn er nichts hatte offiiell dann hat Dein Sohn Pech aber will er wirklich Geld von jemand der nie an ihm Interesse hatte, als Genugtuung quasi? Das macht auch keine verlorene Liebe wett


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Oben steht das er das Haus vor über 10 Jahren überschrieben hat. Und sein Geld usw flüssig gemacht hat wie er von der Krebserkrankung erfahren hat. Wie kommst du auf die Idee das er bereits seit über 10 Jahren erkrankt ist? Er wird kaum Lohn und Krankengeld über 10 Jahre bekommen haben. Und nur weil er sein Geld auf ihr Konto hat einzahlen lassen, heißt das nicht das es automatisch ihres ist. Das mögen die beiden so gedacht haben, aber auch Richter sind nicht blöde. Davon ab könnte das für das Finanzamt nicht ganz uninteressant werden. So ein Haus, jeden Monat ein Gehalt oder Krankengeld, die anderen Geldmittel - da dürfte Schenkungssteuer fällig geworden sein. Ob sie das aber wirklich dann auch angezeigt haben? Es könnte sie also evtl doch günstiger kommen den Pflichtteil auszuzahlen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

davon könnte er auch Reisen gemacht haben Fakt ist, man weiss es nicht - Das Haus zu überschreiben vor 10 Jahren heisst auch nicht dass es schuldenfrei damals war und so Schenkungssteuer kam, man kann es nur mutmaßen. Sind da Häuser überhaupt so viel wert o der Kindserzeuger wohnte ? Hatten sie Gütertrennung könnten sie das ggf hinbekommen haben wir wissen auch nicht was er verdient hat, evtl hat er vom Lohn auch Miete ihr bezahlt ? Hat er gut oder schlecht verdient ? Kann alles nur ein Dritter klären aber wenn jemand möchte dass das Kind nichts bekommt hatte er vermutlich einen sehr guten Anwalt der das hingedreht hat - ich würde auch zum Anwalt gehen aber nicht damit rechnen dass da Reichtümer zu holen sind


ohno

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich habe mal eine Verständnisfrage. Es gibt doch Eheleute, die keine getrennten Konten haben. Ein Konto, wo beiderseitige Einnahmen UND Ausgaben drüber laufen. Dann müsste man ja bei Deiner Aussage davon ausgehen, dass sich Eheleute ihren jeweiligen Steuerfreibetrag verschleudern bzw minimieren bei einem einzigen Haushaltskonto. Wo finde ich da eine Quelle zum Steuergesetz, aus der das so hervorgeht? Oder hab ich Deine Aussage falsch verstanden?


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hätten sie Gütertrennung, wäre die Erbquote des Sohnes ja automatisch höher... Dann eher Gütergemeinschaft statt Zugewinngemeinschaft. Wie dem auch sei, und damit hast Du Recht, hier kann das nicht geklärt werden, und es fehlen sowieso Infos. Und ja, auf diese Weise schafft man es, jemandem einfach Nichts zu hinterlassen. Egal ob mit Erb- oder Pflichtteilsanspruch. VG ohno


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

ich glaube wer will gibt jeden Monat sein Geld aus, reist, kauft dem anderen schöne Dinge, geht viel teuer zum Essen etc Ich finde das Thema Erben auch seltsam warum sollte jemand sein Geld zusammenhalten um etwas zu hinterlassen wenn er es auch verleben kann ? Bei Eheleuten die noch zusammen Kinder großziehen ist das anders, aber kinderlose Menschen ( im Prinzip ist der Vater ja ohne Kinder, er kümmert sich nicht, zahlt weil er muss, er will das Kind nicht, dann muss man das akzeptieren, hat keine Beziehung) können doch das Geld für sich verwenden und wenn es für Dritte verschwendet klingt. Wenn ich kinderlos kurz vor dem Sterben wäre würde ich es mir schön machen, würde viel reisen so lange es noch geht an meine ggf Erben würde ich dan icht denken


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Bei mir ist es momentan noch so, dass meine zwei was erben sollen, damit Ausbildung/Unterhalt noch gedeckt sind, bis sie fertig und startklar fürs Leben sind. Also wenn ich versterben sollte. Was danach ist, weiß ich noch nicht, ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass ich einfach nur noch zügellos mein Leben genieße, dann ist natürlich auch nichts mehr an Erbmasse vorhanden, allenfalls für meine Beerdigung noch etwas.


Felica

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Antwort auf Beitrag von ohno

Hast du falsch verstanden. Die Schenkung des Hauses kann sie nachweisen. Aber, das wird ja schon einiges sein was das Haus wert sein wird. Ich meine unter Eheleuten darf man sich 500000 € verschenken ohne das Steuern fällig werden. Das kann so manches Haus überschreiten. Wenn er darüber hinaus noch alles andere zu Geld gemacht hat, konten aufgelöst usw und sue nun sagt er hätte ihr alles geschenkt, dürfte es extrem knapp werden. Sie müsste da ja auch was nachweisen. Dazu kommt eben noch die Frage Gütertrennung, Zugewinn. Istvaber alles nicht mein Fachgebiet. Wir hatten es nur halt jetzt selbst das Thema Schenkung und Erbe und um es deutlich zu sagen, die Beratung des Notars war richtig teuer - in vielerlei Hinsicht. Die Schenkung so war scheisse und das Testament zu dem geraten wurde auch. Hat uns etwa 15.000 € gekostet, welche völlig unnötig waren.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

aber einfach so sich wohlzufühlen und das zu gönnen was man sich erarbeitet hat, hart und ehrlich. Mit den Kindern ind er Hinterhand hat man imemr verantwortlich gelebt damit es ihnen gutgeht, aber wenn sie auf eigenen Füssen stehen ggf lässt man sich einfach nur gutgehen. Hier bei uns ist das anders,wir werden Ellert immer haben aber wäre das nicht so würden wir auch anders dann leben In dem Fall oben lese ich halt keinerlei Beziehung raus die die zwei zusammen hatten zu Vater Kind sein zählt mehr als nur Genetik, für ein Kind sicher schmerzvoll aber das zieht man ja nicht auf mit der böse Vater sondern eher da ist jemand der andere Pläne hatte dafür liebt einen Mutter doppelt, mit 14 oder 15 sieht man das ja realistisch und kennt es garnicht anders, da erwartet man ja nicht Geld wenn der Erzeuger mal nichtmehr ist


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Es gibt eine Beziehung. Scheinbar aber eine negative. Was auch eine ist. Den so wie die Userin es schreibt, wurde das Vermögen nicht aus Vergnügen oder anderen verprasst, sondern es wurde gestrickt um zu verhindern, das das Kind wenigstens den Pflichtanteil bekommt. Das zeugt schon von Hass und Wut. Ob gegenüber der Mutter oder Kind, eigentlich egal. Beziehungslos würde ich das aber nicht nennen.


Okypete

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Antwort auf Beitrag von Felica

scheinbar kennt Sie auch die Verwandschaft...


ohno

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Antwort auf Beitrag von Medula

Bloß keinen Erbschein beantragen . Manchmal frag ich mich, was hier mancher Ratschlag soll! Wenn jetzt ein Erbschein beantragt wird von Euch, erbt der Junge automatisch doch auch die Schulden, wenn welche vorhanden sind! Bzw würde, da hat das Familiengericht automatisch die Hand drüber, weil der Junge noch minderjährig ist. So einfach wie hier geschrieben (bis auf Berlin) ist das nicht. Zudem stellt sich mir die Frage, warum ein 15jähriger "aus Prinzip" meinen soll, ihm würde Vermögen zustehen... Nie im Leben in diesem Alter, soweit denken die Kids nur, wenn sie es vorgekaut bekommen... Lass Dich juristisch beraten, aber nicht bei einem Wald- und Wiesenanwalt. Du hast 6 Wochen Zeit, das Erbe für Dein Kind auszuschlagen (notariell), also geh lieber gleich zu einem Notar. Die Ausschlagung wird an das Familiengericht gehen, weil dieses zustimmen muss. Und das prüft sehr genau zum Vorteil des Kindes. Schlägst Du nicht innerhalb der 6 Wochen aus, wird er automatisch Miterbe. Sollte die Ehefrau einen Erbschein beantragen, muss sie den Jungen mit angeben, sonst macht sie sich strafbar, denn sie muss im Antrag eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Merkst Du nach der Ausschlagungsfrist, wenn Du nicht ausgeschlagen hast, irgendwann, dass Schulden da sind, musst Du spätestens da ausschlagen wg Irrtum! Anders sieht es aus, wenn der Vater und dessen Frau ein notarielles Testament oder Erbvertrag gemacht haben und sich alleine gegenseitig eingesetzt haben. Oder nur der Vater ein notarielles Testament, wo er die Frau als Alleinerbin eingesetzt hat. Da braucht es keinen Erbschein. Da greift der Ansatz von Berlin. Hat der Vater nichts hinterlassen, ist der Pflichtteilsanspruch klaro trotzdem da, aber eben kein Nachlass, aus dem der Pflichtteil gezahlt werden kann. Kein Geld = Null Euro für den Jungen. Schlimm genug für Deinen Sohn, dass der Vater sich nie gekümmert hat. Klar würde ich als Mutter auch für die Rechte meiner Kinder kämpfen, aber so, dass sie das garnicht mitbekommen. Dein Sohn hat ein ganz anderes Problem mit dem Verhältnis zu seinem Vater wie Du. Das solltest Du bedenken und berücksichtigen und da mitfühlender umgehen. VG ohno