Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat?

Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat?

steinii

Beitrag melden

Hallo aktuell bin ich mit meinem 2. Kind schwanger (ET März 2022). Ich habe bereits einen Sohn aus November 2019. Aktuell befinde ich mich noch in meiner 2 Jährigen Elternzeit. Ab November würde ich dann für 3 Monate Teilzeit arbeiten geben. Der Mutterschutz beginnt dann im Februar. Ich habe das Elterngeld für das 1. Jahr erhalten und seit Dezember 2020 erhalte ich kein Elterngeld mehr. Wenn ich jetzt von einem Teilzeit-Gehalt von 1000€ netto / Monat ausgehe und nur 3 Monate arbeiten gehe, wird mein neues Elterngeld unter Berücksichtigung der letzten 12 Monate wie folgt berechnet, oder? 1. 0 2. 0 3. 0 4. 0 5. 0 6. 0 7. 0 8. 0 9. 0 10. 1.000 € 11. 1.000 € 12. 1.000 € Erhalte ich also nur den Mindestsatz von 300 € + 75€ Geschwisterbonus (da Sohn unter 3 ist) oder kann ich durch die 3 Monate Gehalt von mehr ausgehen? Danke und liebe Grüße


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von steinii

Ja kannst du. Aber geschwisterbonis nur bis zum 3ten Geburtstag. Das du in der e EZ nicht gearbeitet hast und Abstand zwischen den Kindern zu gross. 3000 € durch 12 und davon ca. 67%, da kannst du es dir selbst ausrechnen. Ich hoffe du arbeitest die 3 Monate in TZ innerhalb der EZ damit du diese zum neuen Mutterschutz beenden kannst um wenigstens mehr mutterschaftsgeld zu bekommen.


steinii

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Felica

Vielen lieben Dank erstmal - liebe Felica Also kämen die 167€ (67% von denn 3000€) noch zu den 375€? Oder weil es so gering ist bleibt es einfach bei den 375€? Also der Plan war einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit zustellen, also würde das Mutterschaftsgeld ja dann auch von dem Teilzeitgehalt ausgehen. Wenn ich meine Elternzeit jetzt verlängern würde und dann vor dem neuen Mutterschutz beende, würde das Mutterschaftsgeld also meinem alten Gehalt entsprechen aber nur wenn ich dann in diesen drei Monaten in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe, oder? Ziemlich blöde Situation für mich und meinem Arbeitgeber


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von steinii

es bleibt bei 300 € Mindestsatz und 75 € Geschwisterbonus bis zum 3ten Geburtstag, dann fallen die 75 € weg. Ja, änderst du auf TZ außerhalb der EZ, wird es Mutterschaftsgeld in Höhe TZ. Verlängerst du bis zum neuen Mutterschutz die EZ und arbeitest innerhalb dieser in TZ, wird es VZ-Mutterschaftsgeld. Und nein, du müsstest dafür in den 3 Monaten nicht arbeiten. Aber du hättest halt 3000 € mehr wie wenn du nicht arbeitest. Für das EG dagegen ist es egal.


steinii

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Felica

Tausend Dank! Das wusste ich so gar nicht. Das ist natürlich nochmal eine andere Sache. Eine allerletzte Frage hätte ich noch, liebe Felica. Weißt du ob ich mind. 2 oder 3 Monate in EZ TZ arbeiten muss oder ob auch 1 bzw 1 1/2 Monate TZ Arbeiten in EZ ausreichen um das Vollzeit-Mutterschaftsgeld zu erhalten?


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von steinii

Du musst keinen einzigen Tag in der EZ arbeiten. Für das volle Mutterschaftsgeld. Du musst lediglich deine EZ verlängern und diese muss dann am Tag vor dem neuen Mutterschutz enden. So das der Tag, an dem dein Mutterschutz beginnt, eigentlich dein erster Arbeitstag nach der EZ wäre.