Bosna
Die Mutter hat ein Testament gemacht. Es ist ein Haus mit Hausrat vorhanden, wenig Bargeld. Ein Sohn ist der Haupterbe , der andere Sohn bekommt seinen Pflichtteil nach dem Ableben der Mutter. Wie lange hat der Haupterbe Zeit seinen Bruder auszuzahlen. Der Haupterbe hat nicht so viel Geld ihn auszuzahlen. Das Haus wird dann verkauft. Wo könnte man da nachfragen. Im Amtsgericht, oder Anwalt?
Notar
Es gibt keine Frist, bis zu der etwas gezahlt erden muß. Der Pflichtteilsberechtigte muß seinen Anspruch geltend machen und dann hängt es davon ab, ob der Haupterbe mauert oder nicht, wie schnell das Haus zu Geld zu machen ist etc... Bis zur Auszahlung können Wochen, Monate, teils Jahre vergehen. Notarinnen helfen Dir da auch nicht weiter, die machen keine Rechtsberatung. Amtsgerichte machen das auch nicht. Deine richtige Ansprechpartnerin ist eine Anwältin, vorzugsweise eine Fachanwältin für Erbrecht.
Hallo Berlin!, Notare beraten auf jeden Fall auch. Und da das Haus ja auch verkauft werden soll, später, und der weichende Bruder aus dem Verkaufserlös seinen Pflichtteil erhält bzw erhalten soll, kann man mit diesem Anliegen auch direkt beim Notar vorstellig werden. Alternativ ein Fachanwalt für Erbrecht, das stimmt natürlich, vor allem, wenn es Streitigkeiten deswegen gäbe, aber das hab ich so jetzt nicht rausgelesen. Viele Grüße ohno
Derjenige der seinen Pflichtteil bekommen soll, macht seinen Anspruch geltend. Wenn nun das Vermögen nur aus unbeweglichen Vermögen besteht und dieses veräußert werden muss, kann sich so etwas sehr lange hinziehen. Zunächst einmal kann man nur den Anspruch aber nicht die Höhe geltend machen evtl gibt es ein Verkehrsgutachten ? Wenn nicht, könnte man dieses in Auftrag geben. Ein Anspruch auf Auskunft wird gegeben sein. Man sollte miteinander sprechen man ist ja Erbe nur mit ungleichen Anteilen und Verpflichtungen. Ein Notar muss bei Uneinigkeiten auf einen Ra verweisen. Solche Fragen kann man in einem Forum nicht klar beantworten.
Pflichtteil ist doch meist nicht so viel. Bevor ich da das Haus verkaufe, unter Umständen auch noch mit zeitlichen Druck würde ich jetzt anfangen zu sparen oder notfalls einen Kredit aufnehmen. Wenn man sich untereinander einig ist, kann der andere Bruder ja auch monatlich einen Abschlag bekommen. Gilt vor allen wenn die Immobilie selbst bewohnt wird oder das in Frage kommt nach dem Tod der Mutter.
Evtl kann das Haus auch belastet werden. Ist es denn lastenfrei vererbt worden ....und im Moment kann man gut vermieten. Allerdings was man für alte Häuser bekommt, ist nicht zu unterschätzen. Kommt halt auf die Lage an.
Danke für eure Antworten. Dann werden wir mal einen Anwalt für Erbrecht befragen. Wir möchten auf keinen Fall ein Darlehen aufnehmen. Der Pflichtteilerbe weiß noch nichts vom Testament (seit 2003) . Es besteht auch kein Kontakt zwischen Erbe und Pflichtteilerbe. Es soll alles fair ablaufen.
Der Pflichtteilempfänger hat auch eine Frist in der er seinen Anteil geltend machen muss. Ansonsten verfällt der Anspruch und er geht leer aus.
Danke nochmal Ich hab im Amtsgericht angerufen. Der Pflichtteilerbe muss innerhalb 3 Jahren sein Erbe geltend machen. Dann liegt es an Beiden die Sache zu erledigen . Wenn es den Pflichterben zu langsam geht muss er zu einen Anwalt.
Sie soll halt gelich übertragen mit den entsprechenden Klauseln....damm geht der Pflichtteil jahr für Jahrrunter...