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Wann müssen Kinder für Eltern zahlen ?

Wann müssen Kinder für Eltern zahlen ?

Ellert

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huhu Vater und Mutter sind geschieden, Kind lebt beim Vater. Beginnt duales Studium im öffentlichen Dienst kurz drauf ist Mutter arbeitslos bzw entlassen worden, krank und nicht vermittelbar alles etwas verworren, PI gerade knapp um. Muss der Sohn für die Mutter aufkommen ? Lebt beim Vater und hat eigenes vierstelliges Einkommen....sind alle zerstritten dagmar


romankowitz

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Würde der Sohn dort wohnen, wären sie eine Hausgemeinschaft, dann wird das Gehalt dazu gezählt. So wird der geschiedene Mann eventuell zur Kasse gebeten. Das Kind soweit ich weiß nicht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von romankowitz

Sind seit 10 Jahren geschieden, Mann verdient kaum was, dann haben beide ja Glück


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Kindern sind ihren Eltern grundsätzlichauch zum Unterhalt verpflichtet. Dies betrifft Kosten für die Pflege, die von der Pflegeversicherung nicht getragen werden. Diese Different zahlt der Sozialhilfeträger und holt sich das dann von den Kindern wieder. Diese sind allerdings nur zahlungspflichtig, wenn sie mehr als 100.000 Jahreseinkommen haben.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Ellert

allerdings hängt das vom Einkommen und Familienstand des Kindes ab. Ich würde dazu tendenziell immer einen Anwalt nehmen, wenn es hier soweit wäre und eine Forderung im Raum stehen wird.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Caot

Pflege steht nicht im Raum die Mutter meinte zu ihm sie würde kein Hartz bekommen wenn er verdient und ermüsste für sie aufkommen Kann ich mr aber so garnicht vorstellen 100.000.- hat er im Leben nicht


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die 100.000 Euro gelten nur für den Unterhalt bei pflegebedürftigen Eltern. Sonst hat man keinen so großen Freibetrag. Ich denke aber, dass er bei den paar Euros, die er jetzt erhält, keinen Unterhalt für seine Mutter zahlen muss. Er muss ja erst einmal seinen Lebensunterhalt finanzieren. Selbst bei volljährigen Kindern gibt es einen Selbstbehalt in Höhe von 1.400 Euro. Bei der Mutter muss der Selbstbehalt ja mindestens genau so hoch sein, und viel mehr wird er ja wohl nicht verdienen. Wenn er später einmal richtig verdient, kann es durchaus anders aussehen. Ich würde jetzt erst einmal gar nichts machen und warten, ob überhaupt jemand auf die Idee kommt, Unterhalt von einem Studenten zu fordern.


Silvia3

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Wieso bekommt die Mutter kein Hartz 4? Hartz 4 bekommt man immer, außer man hat zu viel Geld gespart/ein großes Haus/teurers Auto oder ist arbeitsfähig und weigert sich (letzteres lässt sich aber mit dem passenden Attest schnell umgehen). Wenn sie also kein Hartz 4 bekommt, ist sie nicht bedürftig. Wieso sollte der Sohn dann für sie zahlen - außer natürlich aus moralischen Gründen? Silvia


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Hat sie ihm erklärt oder sagen wir mal hat sie ihm gegenüber behauptet der ist keine 20 - der arme Kerl Sie ist PI, die hat garnichts


Tini_79

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Alles genannte gilt doch aber nur, wenn die Mutter ins Pflegeheim o.ä. geht? Ansonsten bekommt sie H4 und fertig.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ich habe keine Ahnung Kindern ist man ja 25 Jahre Unterhalt verpflichtet gilt das wirklich auch umgekehrt ?


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die Mutter meines Mannes müsste zumindest zeitweise H4 bezogen haben- da kam nie eine Anfrage vom Amt. Auch die Mutter meiner Freundin ist seit Jahren krank und bezieht H4; ich wüsste nicht, dass da schon mal jemand an die Tochter herangetreten wäre. Den Kindern bis zu einem gewissen Alter, klar, aber ja nur, weil man davon ausgehen kann, dass sie erstmal auf eigenen Beinen stehen müssen mit Ausbildung oder Studium. Wenn das Kind nach Jahren dann in H4 kommt, dann müssen die Eltern ja auch nicht mehr zahlen.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hat der Sohn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn nein, ist ja die Mutter dem Sohn während des dualen Studiums noch zu Unterhalt verpflichtet. Andersherum nicht. Zudem wird sie entweder Alg II Oder GruSi nach SGB XII bekommen. Der Anspruch auf Unterhalt würde dann ja auf das entsprechende Amt übergehen. Hier sollen vorrangig Familienmitglieder bzw eigenes Vermögen ausgebraucht werden. Aber der Sohn ist ja selbst in Ausbildung und sicher weit unterhalb des Selbstbehalt. Ich würde also nicht davon ausgehen. Evtl kommt das Amt in ein paar Jahren mal auf ihn zu, dann muss er seine Situation angeben und dann wird geprüft. Wenn der Sohn es genau wissen will sollte er einmal zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen. Der wird es ihm sagen können.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sarahT

sie denkt Kind müsste zahlen statt der Arge und das wie ich vermute passiert nicht 100.000 im Jahr wird er niemals verdienen das ist auch der Satz den Eltern haben wenn Kinder Grusi beantragen