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Vaterschaftsanerkennung ohne aufenthaltstitel

Vaterschaftsanerkennung ohne aufenthaltstitel

Mara369

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Mein Partner und ich möchten die Vaterschaftsanerkennung sowie Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben. Ich bin hochschwanger. Leider ist sein Aufenthaltstitel abgelaufen, das heißt er hält sich illegal in deutschland auf. Kann er dadurch abgeschoben werden wenn man dem Jugendamt sein Reisepass abgibt? Können die quasi dort auf ihn warten und ihn verhaften? Auf eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar und bitte steinigt mich nicht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Mara369

Er hat also eine Aufenthaltserlaubnis, die ist jedoch abgelaufen? Dann muss er den Aufenthaltstitel doch einfach nur verlängern lassen, von einer Abschiebung ist hier keine Rede. Das ist einfach nur eine Ausweisverlängerung. Oder geht es um eine Duldung, die abgelaufen ist? Dann könnte er tatsächlich abgeschoben werden, wenn er seinen Pass vorlegt und nicht freiwillig ausreist.


Mörchen17

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Antwort auf Beitrag von Mara369

Sucht Euch einen Anwalt, der auf Ausländerrecht/Migrationsrecht spezialisiert ist und der Euch bei dem Prozedere etwas begleitet (sich also mit dem Ausländeramt und dem Jugendamt für Deinen Partner in Verbindung setzt). Wenn ein deutsches Kind unterwegs ist, wird zwar im Ergebnis voraussichtlich nichts passieren, aber begeistert sind die Behörden von Ausländern, die sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, auch nicht, das kann auch noch strafrechtliche Konsequenzen haben. Da würde ich nicht ohne Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, agieren.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Mara369

haben wir im Umfeld auch und die Muter möchte nichtmal mehr was mit ihm zu tun haben da er sich seit Eintritt der Schwangerschaft so negativ veränderte Warum lässt er denn den Aufenthaltstitel nicht einfach verlängern bzw hat das vor Ablauf gemacht ?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Mara369

Wenn er der Vater eines deutschen, minderjährigen Kindes ist, hat er einen Anspruch auf Aufenthalt. Er bekommt also einen Aufenthaltstitel. Das Jugendamt ist gar nicht zuständig für Ausweisungen aus Deutschland. Und die wissen ja auch nicht, ob der Mann, der da zum Termin kommt, einen Aufenthaltstitel hat oder nicht. Das spielt ja für die Vaterschaftsanerkennung keine Rolle. Und wenn er mit der Vaterschaftsanerkennung zur Ausländerbehörde geht, müsste er dort problemlos einen Titel bekommen. Aber.....in Ausländerbehörden arbeiten bisweilen echt unangenehme Menschen. Richtig widerliche Charaktere. Deswegen Vorsicht..... Beratung bei einer spezialisierten Anwältin vor Ort schadet sicher nicht. Kosten so um die 150 Euro, üblicherweise


luvi

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Antwort auf Beitrag von Mara369

Hallo, Ich kann dir das Forum info4alien.de empfehlen. Dort werden Fragen zu ausländerrechtlichen Themen sehr kompetent beantwortet. Mir wurde dort auch schon geholfen. Du kannst auch im Forum lesen, vielleicht wurde deine Frage schon mal gestellt. Hast du die deutsche Staatsangehörigkeit? LG luvi