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Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes

Umzug während laufender Elternzeit und vor Beginn des Mutterschutzes

Lintu1989

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Guten Tag, Ich bin gerade frisch schwanger und noch in einer laufenden Elternzeit. Diese würde ich wegen Beginn des Mutterschutzes frühzeitig beenden. Ich beabsichtige dann nochmal für weitere 1 1/2 Jahre in Elternzeit zu gehen. Während der jetzigen Elternzeit, also vor Mutterschutz und neuer Elternzeit, steht ein Umzug in ein anderes Bundesland an. Daher meine Frage: Kann der Arbeitgeber mir die 2. Elternzeit ablehnen? Weil dann ja schon länger bekannt ist dass ich umziehen und nach der Elternzeit nicht länger in der Firma arbeite?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Lintu1989

Nein. Du darfst wohnen wo du magst. Es ist ja dein Privatvergnügen welche Lösung du findest für Zeiten wo du arbeitest. Woher soll der AG wissen ob du nicht planst zu pendeln, du einen zweitwohnsitz hast oder ihr plant zum Ende der EZ wieder zurück zu ziehen. Falls du nach der EZ dort nicht mehr arbeiten willst, musst du nur dran denken frühzeitig, also 3 Monate vor Ende der EZ, zu kündigen.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Lintu1989

Der Umzug ist unproblematisch. Aber meine Frage ist: warum willst du nur 1,5 Jahre Elternzeit nehmen? Ich würde für zwei Jahre Elternzeit anmelden, wenn du irgendwann wieder arbeiten gehen willst kannst du ja immer noch kündigen, sofern er dir keine Teilzeit in Elternzeit genehmigen möchte. Innerhalb der Elternzeit kann man übrigens zu den normalen vertraglichen Fristen kündigen. Nur zum Ende der Elternzeit sind es drei Monate. Alles Gute D


Lintu1989

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte nur 1 1/2 Jahre nehmen damit ich Im ersten halben Jahr 100% Elterngeld bekomme. Nach der Elternzeit kann ich nicht im aktuellen Betrieb weiterarbeiten weil ich dann zu weit weg wohne. Daher die Frage ob der AG mir somit die neue Elternzeit verweigern kann, weil er ja dann schon weiß das ich im Anschluss nicht mehr zurück in den Betrieb komme. LG Lintu


Felica

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Antwort auf Beitrag von Lintu1989

Du kannst auch 2 Jahre EZ einreichen und EG nur für ein Jahr. Sind ja zwei verschiedene Dinge. Findest du dann was, kündigst du halt den alten Job. Aber solange wäre die KV kein Thema, auch nach dem EG nicht.