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Trennung. Darf die Mutter des Kindes dem Vater seine zukünftige Arbeitszeit vors

Trennung. Darf die Mutter des Kindes dem Vater seine zukünftige Arbeitszeit vors

LouLou2020

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Hallo. Ich bräuchte mal Hilfe. Ich hoffe jemand kennt sich da aus. Ich frage für meinen Bruder . Er und seine Freundin sind getrennt, leben aber noch in der gemeinsamen Wohnung und haben ein 2 jähriges Kind zusammen. Mein Bruder hat seit Juli einen neuen Job , den er eigentlich mit 40 Stunden beginnen wollte. Das hat sie ihm aber verboten, da er ja dann das Kind nicht mehr morgens zur Kita bringen kann. Er ist dann auf 30 Stunden runter. Sie sagte ihm , dass er sofort wieder mit den Stunden hoch gehen darf, wenn er ausgezogen ist. Ok, damit hat er sich abgefunden und es läuft bisher so. Nun sucht er händeringend eine Wohnung und hat eventuell nun auch endlich was gefunden. Jetzt eröffnete sie ihm aber am Wochenende, dass sie es ihm doch verbietet auf 40 Wochenstunden zu erhöhen. Er müsse doch auch in Zukunft sein Kind jeden Morgen in die Kita bringen. Die Frage ist jetzt, darf sie ihm das überhaupt vorschreiben? Ich finde dazu leider nichts im Netz. Er möchte natürlich zukünftig vernünftig Umgang mit seinem Kind und vor allem auch in der Lage sein Unterhalt zu zahlen. Bei jetzt 30 Stunden sieht das mal ganz schlecht aus mit Unterhalt zahlen, denn er hat nur knapp 1300€ netto. Sie haben das geteilte Sorgerecht. Kennt sich jemand aus und könnte mir Informationen geben oder mir sagen , wo man sich diesbezüglich schlau machen kann. Vielen Dank


taram

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Sie darf ihm gar nichts verbieten. Und es ist sogar gefordert, dass er alles dazu tun muss, um Unterhalt zu zahlen


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von taram

Danke dir. So denken wir/er ja auch, aber sie arbeitet noch beim Jugendamt und setzt ihn leider sehr sehr Druck mit ihren Forderungen. Mittlerweile ist er leider auch sehr kraftlos und kaputt und kommt nicht wirklich gegen sie an. Ich versuche ihm so gut es geht zu helfen und möchte ihn stärken, aber leider bin ich mit der Rechtslage in solchen Fällen nicht so vertraut. Aber er möchte so viel Zeit wie möglich mit seinem Kind und auf jeden Fall Unterhalt selber zahlen können, aber dafür ist der 40 Stunden Job absolut nötig. Ach man Danke dir auf alle Fälle


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Natürlich darf sie ihm nichts verbieten. Ich finde aber auch, daß sie als Elternpaar gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, daß das Kind betreut ist und somit auch, daß es zur Kita kommt und auch danach betreut ist. Es kann auch nicht sein, dass der Vater mit dem Pflichten nichts zu tun hat aber umfangreichen Umgang und seine Rechte fordert. Da verstehe ich die Mutter dann auch. Aber soetwas geht immer nur miteinander! Wie stellt sich denn der Vater sie Lösung des "zur Kita bringen" - Problems vor?


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Guten Morgen. Natürlich würde er gern weiter sein Kind morgens bringen, aber das geht im neuen Job leider nicht, da er 5:00 Uhr morgens mit der Bahn los muss. Sie hat im Amt die Möglichkeit zeitlich flexibel zu arbeiten, möchte ihm aber nicht entgegenkommen. Er soll halt sehen, wie er es macht. Versteht mich nicht falsch, ich finde auch, dass nach einer Trennung beide Elternteile weiter verantwortlich sind, ABER, sie vereinnahmt das Kind eh von Anfang an, sie ist die alleinige Bestimmerin in der Erziehung und ganz ehrlich, dann soll sie auch das in Zukunft regeln. Unterhalt möchte sie ja schließlich haben, am Liebsten auch für sich selbst, aber dafür muss mein Bruder eben arbeiten gehen. Für ihn ist es auch nicht leicht. Der Gedanke sein Kind zukünftig nicht mehr jeden Tag sehen zu können, macht ihn fertig. Da die beiden absolut unvernünftig miteinander umgehen und nie gelernt haben zu reden und dich eigentlich nur noch hassen, werden sie sicher keine vernünftige Regelung finden. Heißt, außer der Reihe mal Papa/Kind Zeit wird es sicher nicht geben. Nur das Nötigste und das was sie nicht verbieten kann. Er würde ihn übrigens gerne abholen aus der Kita , aber das würde immer erst gegen 16 Uhr ( spätestens ) klappen. Damit ist sie nicht einverstanden, denn dann ist das Kind zu lange in der Kita. Es ist ja nicht so, als wenn es ihm egal wäre, es geht nur ums Bringen. Das ist in seinem neuen Job einfach zeitlich nicht drin.


Felica

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Warum? Wenn er nur 30 Std arbeitet kann er auch wechselmodel anregen. Oder direkt daa Kind zu sich nehmen. Vorallen wenn es ihr Wunsch ist das er morgens das Kind zur Kita bringt. Und klar muss er dann weniger Unterhalt zahlen. Da sie dagegen mehr arbeiten kann, fällt Unterhalt für sie ziemlich sicher weg. Selbst dann wenn er leistungsfähig wäre. Er will sich um das Kind kümmern und nicht nur zahlen? Dann super. Sie ermöglicht ihm genau das.


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von Felica

Guten Morgen. Das habe ich ihm gestern so gesagt, dass das ja auch eine Möglichkeit wäre und er hat mich erstaunt angeschaut, als ob er sowas noch nie gehört hat. Doch, doch hat er , aber nie wirklich drüber nachgedacht, weil es für ihn auch schon so „ normal „ ist, dass das Kind bei der Mutter bleibt. Aber das Wechselmodell wäre tatsächlich eine Lösung. Ich würde so gerne Vermittler spielen, aber sie würde das nicht zulassen Lieben Dank auch dir für deine Antwort und Anregungen


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Naja, vermitteln würde ich jetzt an deiner Stelle nicht sichtbar zwischen den beiden. Aber ihn definitiv zu dem Amt begleiten?! Was spricht denn dagegen?


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Das ist eine gute Idee . Danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Das ganze!!!


Marc el

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Guten Morgen, ich kann mich den Ratschlägen nur bedingt anschließen. Als Trennnungsvater weiß ich leider nur zu gut, wie das System funktioniert. Mein Alternativvorschlag wäre: 1. Dein Bruder überlegt sich, was ER will. Bei seinen Überlegungen lässt er sich ausschließlich davon leiten, was seiner Meinung nach für das Kind auf lange Sicht am Besten ist. 2. In diese Überlegungen fließt u.a. ein, dass die Mutter auf dem besten Weg dazu ist, ihn aus dem Leben des Kindes als eigenständig handelnde Person herauszukegeln, weil sie ihm ständig Vorgaben macht. Auf Dauer wird das ohne seine Gegenwehr dazu führen, dass er alle paar Tage Spaßpapa sein darf und ansonsten arbeiten soll, Unterhalt zahlen soll und die Klappe zu halten hat. Oder er passt sich an und handelt jeden Tag nach ihren Wünschen, was aber kaum jemand dauerhaft schafft. 3. Wenn er sich diese Frage beantwortet hat - und da geht es meiner Meinung nach um die Grundsatzentscheidung, eine tragende Rolle im Leben des Kindes spielen zu wollen oder eben nicht, richtet dein Bruder sein Handeln am Erreichen dieses Ziels aus. 4. Wenn das Ziel der Spaßpapa ist: Einfache Sache, er zieht aus, geht arbeiten, und lässt die Mutter machen. Da die Mutter bisher ohnehin schon alle "Kompetenzen" auf sich versammelt hat, kann sie zwar theoretisch versuchen, ihn auf mehr Betreuungsleistung zu verklagen, wird aber wohl daran scheitern. Forderungen der Mutter lässt er an sich abprallen, wenn er selbst der Überzeugung ist dass seine Mehrbetreuung gut fürs Kind wäre, diktiert er der Mutter seine Bedingungen dafür, dass er diese Mehrbetreuung leistet. 5. Wenn das Ziel eine tragende Rolle ist, geht auf Dauer an mindestens einer Doppelresidenz bei Mutter und Vater nichts vorbei, weil der andere einen sonst immer am Ring durch die Manege ziehen kann. Bedingt durch die schwachsinnige Gesetzgebung in D heißt das: Exakt 50% Verantwortung für beide. Nicht 45%, das reicht nicht. Und hier wird es komplizierter... keinesfalls würde ich jetzt mit der Mutter hier etwas vor dem Jugendamt besprechen. Ich würde vielmehr so viel Zeit mit dem Kind verbringen wie möglich. Jede Stunde zählt. So viel Verantwortung fürs Kind übernehmen wie möglich. Es müssen Fakten geschaffen werden, die von einem Externen nachvollziehbar sind. Also Betreuungszeiten und -tätigkeiten dokumentieren. Parallel reichlich "Unterhalt" zahlen, so viel wie er kann. Immer guten Willen zeigen. Ziel muss sein, dass Fakten geschaffen werden ohne dass die Mutter sich dagegen wehrt, was Mütter oft tun so bald man mit ihnen über finanzielle Konsequenzen redet. Die Fakten müssen klar darstellen: Das Kind wurde in der Vergangenheit von beiden Eltern gleichermaßen bedeutsam, also hauptsächlich "oft", aber auch qualitativ gleichwertig (Arztbesuche, Elternabende, Lebensorganisation etc.) "im Wechsel" betreut. Oder sogar (noch besser) mehr von deinem Bruder. 6. Wenn sich die Betreuung dauerhaft eingespielt hat (mind. 12 Monate!!!) , irgendwann den "Unterhalt" auf ein vernünftiges Maß kürzen bzw. darüber reden, wie die finanzielle Last aufgeteilt werden soll. Wenn beide Eltern gleich viel verdienen und gleich viel Betreuungsverantwortung tragen, fällt der rechtlich gesehen nämlich gar nicht erst an. Aber: immer fair sein, es geht ums eigene Kind! Ein Kinderkonto, auf das beide Eltern ihren Anteil einzahlen und sich fair daraus für kindbezogene Ausgaben bedienen, wäre hier der Königsweg. Wenn die Mutter dann mitspielt: Super, dann haben es die Eltern geschafft ein Elternteam zu sein. Wenn die Mutter sich verweigert: Betreuungszeiten keinesfalls ändern. Nicht nachgeben, wenn die Mutter versucht hier Druck zu machen. Stattdessen schnellstmöglich die Entscheidung des Familiengerichts dazu einholen. Zeit schafft Fakten - im positiven wie im negativen Sinn. Und diese Fakten müssen dann gerichtlich festgehalten werden und es muss vom Familiengreicht festgestellt werden, dass dies "das Beste fürs Kind" ist. Ausziehen ohne Kind ist übrigens sehr gefährlich. Einfaches Sprichwort, gilt leider sehr oft: "Wer auszieht, verliert die Kinder". Ich spreche aus Erfahrung. Mein größter Fehler war, dass ich mich bei meinem Auszug mit einer schriftlich als "temporär" betitelten Regelung damit zufrieden gegeben habe, dass die Kinder ein klein wenig mehr Zeit bei der Mutter verbringen, bis sie sich auch in meiner neuen Wohnung eingelebt haben und wir zur bereits zuvor gelebten paritätischen Betreuung im "Wechselmodell" zurückkehren. Kaum so gelebt, kam die Mutter mit der Unterhaltsklage, die Betreuungszeiten wurden auf dem anfänglichen Niveau eingefroren, weil sie sich jeder Änderung verweigerte. Die von mir angestrengte Klage auf paritätische Betreuungszeiten wurde in der ersten Instanz abgelehnt. Zweite Instanz läuft noch, es sind jetzt 2 Jahre Zeit vergangen. Vor Gericht war es egal, dass wir als Eltern eine andere Vereinbarung hatten - es zählte, dass die Kinder sich doch daran gewöhnt hätten, da ich bis Einreichung der Klage ein paar Monate versucht hatte, über Beratung beim Jugendamt etc. ein Umdenken der Mutter zu erreichen. Diese Zeit schaffte leider Fakten, die kaum noch revidierbar waren. Eine weniger zielgerichtete Herangehensweise ist bei unwilligen Müttern fast immer zum Scheitern verdammt. Viel Erfolg!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Marc el

Genau so! Gilt natürlich auch für mütter.....


Marc el

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ja klar, es geht auch andersherum. Das System spielt Eltern in beide Richtungen gegeneinander aus. Wer es schafft, sich nicht gegeneinander aufhetzen zu lassen, ist schon ein halber Superheld.


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von Marc el

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort ich werde mir deinen Text kopieren und ihm schicken. Danke für deine Hilfe , Tipps und Zeit Liebe Grüße


Marc el

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

gerne. Ich klinke mich dann hier auch wieder aus - war nur zufällig über die google-Suche auf das Forum gestoßen und würde nicht mitbekommen, wenn hier jemand noch etwas neues schreibt. Ich wünsche deinem Bruder viel Erfolg - und dass seine Trennung besser verläuft als meine :-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Er soll im dreieck springen und sich eher freuen, dass die junge mutter offenbar nur einen babysitter braucht! Keine 40 std, keine neue wohnung, da zu wenig geld! Er könnte ja mit 30 std auch das abr für das kind beantragen?


LouLou2020

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Guten Morgen. Tut mir leid, aber ich kann deine Antwort nicht ganz einordnen. Könntest du bitte nochmal schreiben, was du meinst. Danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Also, wenn dein bruder nur 30 std arbeiten "darf", soll er sich doch freuen! Mit 1300€ wird er keine wohnung bekommen, dann kann er nicht ausziehen. Oder es dauert noch länger. Auch bleibt ihm kaum was für den unterhalt. Wenn er so sehr in die betreuung eingebunden ist und nur 30std arbeitet, kann das kind ja auch den lebensmittelpunkt bei ihm haben, er müsste das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Er kann sich ja mal vom ja beraten lassen, wie das aussehen könnte. Dann könnte er auch in der wohnung bleiben. Was meinst du, wie schnell sich das blatt wendet!


LouLou2020

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Ah , danke , jetzt verstehe ich es besser. Das würde sie nie im Leben zulassen, dass das Kind bei ihm lebt. In ihren Augen ist er eh unfähig und ein schlechter Vater . Klar, er könnte versuchen das alles durchzusetzen, aber vermutlich traut er sich das nicht. Es wird irgendwie immer von ausgegangen, dass das Kind bei der Mutter zu bleiben hat. Schon komisch , dabei hat auch ein Vater das Recht sein Kind bei sich zu behalten und die Mutter muss Unterhalt zahlen. Ich kann es ihm ja mal vorschlagen, dass er mal mit ihr darüber spricht, wie es diesbezüglich aussieht. Da bin ich aber auf ihre Reaktion gespannt. Vielen Dank für deine Antwort


taram

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Sie arbeitet beim Jugendamt? Da würde ich mal an den oder die Vorgesetzten wenden...


taram

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Antwort auf Beitrag von taram

Oder selbst die Gesetze lesen, ihr Vorlegen. Arbeitet sie denn in dem zuständigen Jugendamt? Wenn nicht, dieses kontaktieren und das zur Sprache bringen. Auf jeden Fall soll er sich wehren und sich nicht ducken


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von taram

Ja, sie arbeitet beim Jugendamt. Aber nicht in dem für sie zuständigem Amt. Ich denke auch, dass sie es eigentlich besser weiß, aber ihn damit unter Druck setzen möchte. Leider ist mein Bruder sehr schwach ( geworden ) und traut sich kaum noch was zu sagen. Ich wünschte er hätte mehr Selbstvertrauen Danke und liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Er soll einfach mal beim ja anrufen und um vermittlung bitten! Das kostet nichts und macht ihn auch schlauer. Er glaubt ja alles, was die else erzählt.


LouLou2020

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Ich werd’s ihm nochmal sagen. Danke dir


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Sie wird ja aber nicht für ihn zuständig sein? Er soll sich auf jeden Fall beraten lassen - entweder beim Jugendamt oder bei einem Anwalt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Wenn sie das Kind behalten möchte muss sie schauen wie sie zurechtkommt ggf selbster nur halbtags arbeiten und dann ggf bei der Arge beatragen was an Zuschlag zu bekommenw enn das nicht reicht ? Oder Kinderzuschlag und Wohngeld ? Er Hat das Sorgerecht, das wird ihm keiner nehmen, mit was bitte droht sie ihm denn ?


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie drohte zuerst damit, dass sie dann Unterhalt auch für sich selbst von ihm verlangt, wenn er nicht auf 30 Stunden runter geht. Außerdem droht sie damit, dass sie weiter wegziehen möchte und er es dann noch schwerer hätte, sein Kind zu sehen. Sie schreibt ihm auch alles vor was die Erziehung und sämtliche Belange angeht. Er darf quasi nicht einmal Klamotten fürs Kind raussuchen . Es ist alles falsch was er macht. Nicht nur er, auch alle anderen Menschen sind doof und dumm, außer ihre Schwester . Naja, lange Geschichte. Sie hat auch schon komische Andeutungen bezüglich des Alkoholkonsums meines Bruders gemacht . Er trinkt manchmal gern ein Feierabendbier oder auch mal zwei am Wochenende. Natürlich nicht vorm Kind und auch nicht immer. Sie findet alle Menschen die rauchen und Alkohol trinken abartig. Sie meinte mal zu ihm, dass er sich eh nicht um sein Kind kümmern kann und sie nicht möchte, dass das Kind Bierflaschen bei ihm stehen sieht. Es hörte sich so an, als würde sie das auch gegen ihn verwenden wollen, wenn es hart auf hart kommt. Ich bin gespannt, wie es weiter geht und werde meinen Bruder versuchen weiter zu bestärken für seine Rechte und sein Kind zu kämpfen. Es ist schon alles traurig genug


KKM

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Er muss seine Rechte kennen. Sie darf überall hinziehen - das Kind nur mit seiner Zustimmung! Je nach Alter des Kindes muss er ihr nach dem Trennjngsjahr möglicherweise keinen Unterhalt zahlen. Er soll sich einfach mal Sicherheit holen. Dann kann sie ihn nicht so einschüchtern!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von KKM

denn viele Dinge die sie behauptet darf sie garnicht wenn er auch das Sorgerecht hat und er muss jeden Pups mit unterschreiben, sie ist auch auf ihn anfeweisen. Das Thema Alkohol ist natürlich nicht so soll wenn es Ärger gäbe soll er halt mal eine Weile drauf verzichten, wer weiss ob es nur eines ist oder mehr, Du bist ja nicht dabei


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von KKM

Es wäre schön , wenn er seine Rechte kennen würde und dadurch sicherer wäre. Danke dir


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das sage ich ihm auch ständig, aber er hat so Schiss vor ihr und Allem was jetzt kommt. Ich liebe meinen Bruder , aber er ist echt viel zu naiv, nett, ach keine Ahnung, wie ich ihn betiteln soll. Klar, Alkohol trinken ist immer ein Thema , vor allem, wenn einer von beiden das verteufelt, aber soweit ich das einschätzen kann, ist es total im Rahmen. Natürlich, ich bin nicht dabei. Ich hoffe er zieht bald mal den Finger und lässt dich von offizieller Seite beraten . Vielen Dank


Marc el

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

noch kurz zu "seinen Rechten": Davon muss man sich verabschieden, du hast als Elternteil keine Rechte. Zumidnest keine, die irgendwas zählen. Du hast nur Pflichten, und zwar zu betreuen oder zu zahlen oder beides. Das Kind hat Rechte, und weil es die nicht selber einfordern kann, bekommt es einen eigenen Anwalt (Verfahrensbeistand). Dieser Anwalt wird dann evtl. mit Brachialgewalt und ohne Rücksicht auf "Rechte" der Eltern für das eintreten, was er/sie meint es sei das Beste fürs Kind. Welch absurde Züge dies annehmen kann, ist z.B. hier beschrieben: https://freifam.de/2021/07/05/rechtsanwaeltin-cornelia-eder-aus-strasslach-draengt-kinder-zur-entscheidung-zwischen-eltern/


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Bzw. reduziert den Unterhaltsanspruch ihres Kindes.


LouLou2020

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Eben. Das ist es ja


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von LouLou2020

Er muss Kindesunterhalt bezahlen und dafür hat er eine erhöhte erwerbsobliegenheit . Er muss also Vollzeit arbeiten. Oder er macht das wechselmodell - dann haben beide das Kind gleich oft und lang. Wie es hier mit dem kindesunterhalt aussieht ist fallbedingt. In keinem Fall kann sie ihm aber vorschreiben wie lange er arbeiten darf....