Betti24
Hallo zusammen! Ich habe eine Frage: Mein Mann und ich verdienen ähnlich und hatten beide die St.kl. 4. Um mein Elterngeld zu erhöhen, haben wir zum Dez.21 gewechselt, so dass ich die 3 habe, er die 5. Nun beziehe ich ab September Elterngeld Plus. Mein Mann ist im Juli direkt nach Geburt einen Monat in Elternzeit mit Elterngeld Plus. Macht es jetzt Sinn, dass mein Mann ab August, in die Stkl. 3 wechselt? Er würde ja dann netto mehr bekommen und mein Elterngeld bezieht sich ja auf die Vormonate vor Mutterschutz. Aber wird ihm mein Elterngeld steuerlich hinzugerechnet als zu versteuerndes Einkommen und ist das dann irgendwie nachteilig bei der Steuererklärung? Ich finde dazu leider nichts konkretes im Netz, weiß jemand weiter? Danke!!
Ich würde in 4,4 gehen. Am Jahresende wird eh der Steuerausgleich gemacht und mit der Kombi werdet ihr weniger wahrscheinlich nachzahlen müssen als mit 3, 5. Dein EG wird ihm nicht zugerechnet sondern dir bzw euch wenn ihr verheiratet seid. Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, dh es erhöht sich nicht das zu versteuernde Einkommen dadurch, sondern das Elterngeld wird zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes mit berücksichtigt. Ich hatte bisher keine nachzahlungen in 4, 4 durch EG Plus, aber man hat ja auch immer ein paar Werbungskosten etc.
Hallo Lotusblume! Danke für deine Antwort, das hilft mir weiter. Mein Problem ist einfach generell, dass ich das ganze Steuerprinzip beim Ehegattensplitting nicht so recht durchblicke und ich will halt nichts falsch machen und unnötig Geld "verschenken"...
Ehegattensplitting bedeutet nur dass euer Einkommen addiert wird und jeder dann die Hälfte davon versteuert. Und am Jahresende wird der Lohnsteuerausgleich gemacht, so dass es egal ist welche Steuerklassen ihr unterjährig hattet.
Du kannst dir das so merken, bei 3 und 5 zahlt der mit der 3 weniger, der mit der 5 mehr. Am Ende des Jahres wird geschaut ob das was ihr beide zusammen gezahlt habt, dem entspricht was ihr zusammen an Steuern habt. Dafür das man monatlich etwas mehr Geld hat, steigt die Gefahr extrem an, das man am Ende des Jahres ordentlich nachzahlen muss. Bei 4 und 4 hat man monatlich etwas weniger, dafür steigen die Chancen extrem, das ihr am.ende des Jahres Geld zurück bekommt. Den ob 4/4 oder 3/5, in beiden Fällen müsst ihr an Gesamtsteuern das gleiche zahlen. Nur das wann ist verschieden. Das wirklich fiese bei 3/5, das im Falle von Arbeitslosigkeit, Rente oder ähnlichem, der mit der 5 extrem benachteiligt ist. Denn der bekommt deutlich weniger wie mit 4.
Hallo! Nochmal danke für eure Hilfe, jetzt verstehe ich es! Noch eine letzte Frage: Ab wann macht der Wechsel denn Sinn? Ich ging erst von August aus, wenn mein Mann wieder arbeitet. Aber es hat ja auch Auswirkungen auf den AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld.... Danke!
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