Mrs_Happy
Hallo zusammen, meine Tochter, Schülerin, hat einen Minijob angenommen. Sie hat im Monat Juni 28 Stunden gearbeitet .Nun kam die Abrechnung. Sie wurde in Steuerklasse 6 gesetzt und hat recht ordentlich Lohnsteuer und auch Kirchensteuer bezahlt. Ist das richtig so? Laut Arbeitgeber auf Nachfrage ist das in Ordnung. Aber...stimmt das denn? Müsste das nicht steuerfrei sein? Und warum überhaupt Stkl.6 ? Ich habe leider keine Ahnung von Steuerkram. Kennt sich hier jemand aus?
Das hat er gemacht weil sie über 410 Euro verdient hat. Bekommt sie am Jahresende über die Steuererklärung dann wieder wenn sie unter dem Freibetrag bleibt.
Wie kommst du darauf? Dass sie in 28 Stunden mehr als 410 € verdient hat? Welche Grenze stellen 410 € dar? Ich glaube du hast keine Ahnung ehrlich gesagt.
Wieviel hat sie denn verdient in den 28h? Normalerweise wird nichts abgezogen, es können auch mal mehr als 450 € sein, wichtig ist nur dass es im Durchschnitt nicht mehr sind. Ich würde das so nicht akzeptieren.
Steuerklasse 6 ist nur korrekt wenn es ihr Zweitjob ist, wovon ich nicht ausgehen, also ist das nicht korrekt.
Sie hat ganze 260 Euro verdient und geht sonst nur zur Schule. Ich werde mich mal dahinter klemmen. Sehr ärgerlich sowas!
Ist die Tochter noch unter 18 Jahren, denn ab 18 muss Mindestlohn gezahlt werden und den hat sie wohl nicht bekommen. Auf jeden Fall hat der AG einen Fehler gemacht, sie hätte den Lohn abgabenfrei erhalten müssen. Lass dich nicht abwimmeln, dass sie ja eine Steuererklärung machen könnte, um das zurückzuerhalten. Das ist aufwändig und auch nicht immer klug.
Sie ist erst 17. Aber die Abrechnung war auch in anderen Punkten fehlerhaft. Falsche Konfession zB., falsche Krankenkasse. Werde da später mal anrufen.
Vielleicht ist es gar nicht ihre Abrechnung? Bei meinem letzten Minijob ist das ständig passiert dass ich die Abrechnung einer anderen Person erhalten habe. In jedem Fall steht der Tochter das Geld zu, lass dich nicht abwimmeln!
Welche Daten wurden denn im Vertrag und im Personalbogen angegeben? Das klingt so ob die Steuer-ID nicht mitgeteilt wurde.
Also bei korrekter Angabe der Steuer ID eurerseits meldet das Finanzamt dann die korrekte Steuerklasse an den Arbeitgeber. Krankenkasse muss die Bundesknappschaft (=Minijob-Zentrale) sein. Bevor du den AG verfluchst, Frage erst einmal deine Tochter welche Angaben sie im Personalfragebogen gemacht hat.
Erzähl doch bitte nicht so einen Unfug! Bei einem minijob muss sie ihre anderweitige Krankenversicherung angeben, die Minijob zentrale bietet keine Kv.
Die Steuer ID steht korrekt im Vertrag, das haben wir überprüft.
Na da kennt sich aber jemand aus
Die Abrechnung der AG-Pauschalen erfolgt bei der Bundesknappschaft, ergo steht auf der Abrechnung auch Bundesknappschaft bei Krankenkasse. Über den Minijob bist du ja nicht krankenversichert.
Bei mir steht da 'DAK'
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament