elonamc
Hallo, kürzlich habe ich auf meiner Gehaltsabrechnung festgestellt, dass ich weniger Steuern zahle als vorher. Da mich das stutzig gemacht hat, fragte ich beim Steuerberater unserer Firma nach. Dieser teilte mir mit, dass ich seit August einen Freibetrag eintragen lassen habe. Ähm...nein das wüsste ich ja wohl. Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde dieses bestätigt. Der Beamte meinte, da ich ja Alleinerziehend bin und Steuerklasse 2 habe, wurde das automatisch übernommen. Ich müsste auf Steuerklasse 1 gehen um diesen Freibetrag nicht mehr zu erhalten. Nun habe ich aber bedenken, dass ich nächstes Jahr keine Lohnsteuererstattung erhalte sondern nachzahlen darf. Wer kennt sich mit dieser Thematik aus? Bin ich verpflichtet einen Lohnsteuerjahresausglich zu machen? Im Internet wurde ich nicht wirklich schlau draus. Vielen Dank im Voraus.
Wegen Corona wurde allein erziehenden Elternteilen automatisch von den Finanzämtern ein Freibetrag eingeräumt. 2021 gibt es ihn auch, in gleicher Höhe. Dieser Betrag wird in 2020 auf nur 5 Monate aufgeteilt, in 2021 auf 12 Monate. Wird also nächstes Jahr etwas weniger im Monat. Nachzahlen musst Du nicht im Rahmen der Einkimmensteuererklärung. Diesen Freibetrag gibt es nur für die Steuerklasse 2. Gehst Du auf 1, zahlst Du mehr Steuern. Ob ein Steuerklassenwechsel im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich ist, weiß ich nicht. Ich freue mich sehr über die 2
Vielen Dank für deine Antwort. Jetzt habe ich das auch anderer Stelle gefunden. Ja jetzt kann ich mich auch freuen. :-) LG
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament