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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Glitzerwolke

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Hallo Weiß jemand wie es ausschaut mit der Staatsangehörigkeit der Kinder. Mein Mann hat einen ialienischen Pass, ich bin Deutsche. Wir sind verheiratet und unsere Kinder sind in Deutschland geboren. Haben sie automatisch nur die deutsche Staatsangehörigkeit oder auch die italienische? Vielen Dank im Voraus


mutti6

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Antwort auf Beitrag von Glitzerwolke

Meine Kinder hatten damals, vor fast 30 Jahren auch automatisch die Staatsangehörigkeit des Vaters, ob sie wollten oder nicht. Haben sie dann mit Volljährigkeit zurück gegeben, da keinerlei Bezug oder Kontakt zum Vater und zum Land besteht. Sie hatten zwar nie einen Pass, aber die Staatsangehörigkeit hatten sie trotzdem. Aber inzwischen hat sich das ja gefühlt jedes Jahr geändert, was jetzt noch aktuell ist, weiß ich nicht.


Glitzerwolke

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Antwort auf Beitrag von mutti6

Danke für deine Antwort. Wir haben für beide hier bei uns im Rathaus einen Kinderreisepass (einen deutschen) beantragt. Und wir mussten einen Zettel wegen Wehrdienst im Ausland ausfüllen Die Dame meinte dann wir müssen fragen wegen doppelter Staatsangehörigkeit, sie meinte sie weiß es nicht. Naja, nun versuche ich mich durchs Internet zulesen wie das ist . Beim Konsulat anzurufen hab ich schon versucht,allerdings verstehe ich da auch nicht so wirklich was die wollen


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Glitzerwolke

Sowohl Deutschland als auch Italien tolerieren die doppelte Staatsangehörigkeit durch Geburt. Das Kind hat beide. Zwecks Dokumentation würde ich für beide Länder einen EU-Reisepass beantragen (kein Kinderreisepass).


Glitzerwolke

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Okay vielen Dank


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Glitzerwolke

mein Mann ist über 50, damals bekamen die Kinder automatisch die des Vaters mein Schwiegervater hat dann irgendwann gemeinsam mit meinem Mann die italienische abgelegt und dann die Deutsche bekommen., Heute hat man automatisch eigentlich beide, früher war das nicht so


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ellert, jedes Land hat hier unterschiedliche Regelungen, es gibt kein internationales Staatsangehörigkeitsrecht. Man prüft für jedes Land einzeln und dann ob die jeweiligen Regeln einander ausschließen könnten. Was vor 30 Jahren war ist irrelevant.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Glitzerwolke

So wie du die Frage gestellt hast, musst du dich auf den Seiten des italienischen Konsulat ist schlau machen. Ich sehe allerdings keine Gründe die dagegen sprechen sollten, warum die Kinder nicht die italienische Staatsbürgerschaft durch den Vater vererbt bekommen haben. Es muss nur sauber dokumentiert werden. Dazu müsst ihr euch, wie gesagt, mit dem italienischen Konsulat in Verbindung setzen, deren Internetseite studieren, und die Formulare dort ausfüllen. VG D


luvi

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Hier möchte ich noch was anmerken: Der Erwerb der Staatsangehörigkeit ist allerdings nicht abhängig vom Ausfüllen der Formulare. Wird die Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip vererbt, dann hat man die automatisch (wenn ein Elternteil diese Staatsangehörigkeit hat) Durch die Formulare wird das dokumentiert. Ich kenne Leute, die haben 2 Generationen später nachweisen können, dass der Großvater Italiener war, und konnten so für sich selbst nach so vielen Jahren die italienische bekommen. LG luvi


Pamo

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Antwort auf Beitrag von luvi

Stimmt, aber gerade das italienische Konsulat ist (hier) dafür bekannt, dass es sich nicht immer an geltendes Recht hält. Daher würde ich schnellstmöglich jede Basis für zukünftige Zweifel ausräumen und durch die Beantragung eines EU-Reisepass (kein Kinderpass) eine sog. "Geburtsanzeige" aufgeben.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von luvi

Das stimmt leider. Meine Kinder haben so eine zweite Staatsbürgerschaft, die sie definitiv nicht wollen. Und mit der aktuellen Regierung in diesem Land gehen wir auch kein Risiko ein, indem wir in dieses an sich tolle Urlaubsland reisen


Wunder44

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Habe die selbe Frage und habe keine Lust das mein Kind nachher in Italien zum Wehrdienst muss sollte der wieder eingeführt werden....


luvi

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Antwort auf Beitrag von Glitzerwolke

Hallo, Die italienische Staatsangehörigkeit wird nach Abatammungsprinzip vererbt. Ist Vater oder Mutter Italiener, hat auch das Kind die italienische. Euer Kind kann übrigens auch als Erwachsener beide behalten und muss sich nicht für eine entscheiden. LG luvi


Ellert

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Antwort auf Beitrag von luvi

meiner musste seine damals abgeben aber vermisst sie auch nicht


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Glitzerwolke

Meine haben beide Staatsangehörigkeiten. Hier ist die gleiche Konstellation wie bei euch.