dhana
Hallo, vielleicht weiß jemand wie da die Rechtslage aussieht. Wir haben auf einer großen Fensterfläche (ca 3m hoch, 3m breit, eine Seite schräg bis unter das Dach, bestehend aus 6 Einzelfenstern) eine Sonnenschutzfolie von aussen aufgeklebt. Da es sonst im Sommer bei direkter Sonneneinstrahlung sehr heiss wird in der Wohnung. Die Folie ist allerdings schon ca. 20 Jahre alt, hatte einige kleinere Stellen an denen sie Macken hatte, aber im Großen und Ganzen war sie in Ordnung. Jetzt musste allerdings nach einem Sturmschaden die Aussenfassade teilweise neu verputzt und gestrichen werden. Die Firma hat bei diesen Aussenarbeiten die Fenster abgeklebt und dabei die Klebestreifen direkt auf die Fenster - also direkt auf die Sonnenschutzfolie aufgebracht. Und dabei ging die Sonnenschutzfolie kaputt - nach dem Abzuiehen der Klebestreifen haben wir lauter Streifen im Fenster, die Folie ist stellenweise eingerissen, dort wird jetzt Wasser zwischen Glas und Folie laufen... Die Firma meinte die Folie ist eh schon so alt, die wäre ja (stellenweise) schon kaputt gewesen und macht einfach mal gar nichts. Es stimmt, die Folie ist alt, sie hatte auch kleinere Macken - allerdings keine Risse, keine Streifen, sonder eher Stellen die man kaum sah und in die auch kein Wasser von Aussen eindringen konnte - sprich die Folie hätte durchaus noch ihren Zweck erfüllt. Aber so wie jetzt wird sie den Winter nicht dranbleiben können. Ich hätte gedacht, sowas ist ein Schadensfall, den dann eine Firma hat ihrer Haftpflicht meldet, aber einfach davon ausgehen, das die Folie zu alt ist um noch ein Schaden zu sein, finde ich schon dreist. Aber wie ist die Lage da wirklich - kein Schaden weil Folie zu alt? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Gruß Dhana
Da meint die Firma falsch. Natürlich muss die Firma, die den Schaden angerichtet hat, nun auch Ersatz beschaffen. Im Zweifelsfall eben eine neue Folie aufbringen. Das eure Folie schon alt war, spielt erstmal keine Rolle. Die Handwerkerfirma sollte auch gegen sowas versichert sein, Ist sie es nicht, ist das aber wieder nicht Dein Problem. Die Firma kann sich entscheiden, ob sie die neue Folie (die natürlich die Firma auch beschaffen muss) selbst anbringt oder Euch Geld gibt für Folie und Anbringen.
zu ersetzen wäre der zeitwert. keinesfalls gibt es eine komplett neue folie.
Sehe ich auch so. Wenn dir jemand in dein 20 Jahre altes Auto fährt, bekommst du auch nicht den Preis für einen Neuwagen ersetzt. Ich vermute hier gibt es den Zeitwert der Folie plus Geld für das Aufbringen der neuen Folie. Ich würde per eingeschriebenem Brief (keine E-Mail) den Schaden schildern (dabei aber nicht erwähnen, dass die Folie schon kleine Risse hatte, einfach sachlich feststellen, dass die Arbeiter eure Fensterschutzfolie beschädigt haben) und Behebung bis zum tt.mm.jjjj fordern (musst mal googeln, was da angemessen ist). Wenn dieser Termin verstreicht, nochmals einen eingeschriebenen Brief schicken und mit Klage drohen. Parallel solltet ihr euch ein Angebot für eine neue Folie erstellen lassen, damit ihr wisst, um welchen Wert ihr überhaupt streitet. Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt (dann kannst du dich aber auch jetzt schon kostenlos telefonisch beraten lassen), könnt ihr es ggf. mit Klage versuchen, ansonsten würde ich versuchen, wenigstens per Vergleich ein paar Euro rauszuholen. Selbst einen Anwalt zu bezahlen, lohnt wahrscheinlich nicht. Es ist je nach Schadenshöhe auch fraglich, ob die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung nicht teurer als der Schaden ist. Silvia
Einfach mal in der Firma beim CHEF anrufen. Für den sollte das doch kein Problem sein, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden.
Wie schon geschrieben: das Alter der Folie spielt erst Mal gar keine Rolle. §823 BGB sagt klar: wenn ich etwas beschädige, muss ich es "heile" machen. Dann aber: es ist der Zeitwert zu ersetzen. d. h. die Haftpflichtversicherung des Betrieb wird fragen wie alt die Folie ist/war nd dann einen Zeitwert errechnen. Diesen Zeitwert musst Du aber nicht akzeptieren, sondern da würde ich kontern. VG D
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