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Probleme mit noch-AG

Probleme mit noch-AG

MutterliebeLS89

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Hallo zusammen. Folgende Situation liegt vor: als ich in Elternzeit gegangen bin hat mein ehemaliger Chef (jetzt gibt es zwei Nachfolger) eine Aushilfe (unbefristet!) eingestellt. Als ich wissen wollte, wie es für mich weitergeht nach der Elternzeit, hat er geantwortet, dass er es nicht wisse und ich mich wo anders bewerben soll. Nun hatte ich mich entschlossen, den neuen Arbeitgeber eine Mail zu schreiben, ob noch Interesse an meiner Person vorhanden ist. Darauf kam keine Antwort. Die Antwort darauf war, dass mich die Rechtsanwältin anrief und mir recht widersprüchliche Dinge erzählte: erst meinte sie, wir kriegen das hin..., dann ich soll doch bitte kündigen,...dann hieß es, die Chef's wollen, dass die Rechtsanwältin mich so günstig, wie möglich abwickelt.... Ich entschied mich, mit meiner Tochter noch 4 weitere Monate zu Hause zu bleiben, bevor er in die Kita kommt, da es für mich dann sowieso klar war, dass ich dort nicht weiter arbeiten könne. Ich konnte noch 2 Monate Elternzeit verlängern, welche Gott sei Dank auch bewilligt wurden. Nun ist es so, dass die Rechtsanwältin mir jeden zweiten Tag schreibt und Druck ausübt. U.a. geht sie nun davon aus, dass ich doch nach dem März wieder arbeiten komme..., obwohl sie genau weiß, dass das für mich praktisch nicht möglich ist. Ich würde Dieter gerne wieder arbeiten aber dann müsste man auch mal auf mich zukommen. Ich meine, ich bin offen für ein persönliches Gespräch und dass wir eine Lösung finden, aber keiner der Gf antwortet mir... Die Rechtsanwältin hat mir sogar schon ein paar mal gedroht, ich dürfe nicht mehr mit den Gf kommunizieren... Meine Tochter hat ab Mai ihre Eingewöhnung, d.h. nach dem März müsste ich Alg beantragen bzw hätte 1 Monat Kündigungsfrist.... Das Problem bei denen ist nur, dass sie kein Kündigungsgrund haben und mir am liebsten kein Geld mehr bezahlen wollen. Wie sollte ich handeln? Das belastet mich schon sehr.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Wieso sollen sie dir kündigen .. https://m.rund-ums-baby.de/finanzen-recht-versicherung/Kuendigung-Krankmeldung-Wer-kennt-sich-aus_4030.htm Glaubst du eigentlich selbst was du schreibst. Im Haupt forum stand doch auch so Krause Sachen


MutterliebeLS89

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Warum denn Krause Sachen? Hast du meine Nachricht richtig gelesen? Wenn du mir nicht helfen möchtest oder kannst, dann antworte mir doch einfach nicht.


Mitglied inaktiv

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Warum soll ich das beantworten. Du schreibst mal von Sohn dann Tochter. Du willst ja gar nicht arbeiten sondern maximales Geld für null Einsatz


Pamo

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Dein Vertrag gilt. Nach Ablauf deiner Elternzeit muss dein AG dir eine gleichwertige Stelle anbieten. Wenn du diese nicht erfüllen kannst, dann kündige. Mir ist nicht klar, wozu die Telefonate mit der Anwältin dienen sollen.


Julia+Christopher

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Ich verstehe es nicht so ganz. Deine Elternzeit endet Ende Februar. Zu dem Zeitpunkt lebt dein Vertrag wieder auf und du bist arbeitspflichtig. Kannst du das nicht erfüllen, musst DU kündigen. Und da du keine Kinderbetreuung hast, kannst du dich zwar arbeitslos melden, aber Leistungen wirst du nicht bekommen.


Berlin!

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Wo ist das Problem? Du hast einen ungekündigten, unbefristeten vertrag. Wenn Deine Elternzeit endet, must Du wieder arbeiten und Dein Arbeitsgeber Dir das vereinbarte Gehalt zahlen. Du hast keinen Anspruch auf exakt Deine stelle, die Du "aufgegeben" hast. was Dir Dein AG bieten muss, ergibt sich aus Gesetz und Vertrag. Hat er deine stelle an jemand anderen vergeben und hat für Dich eigentlich keine Verwendung mehr, ist das erstmal nicht dein Problem. Du schreibst ziemlich durcheinander. Daher weiß ich nicht, was Du eigentlich willst. Aber es sieht so aus, als will Dein AG erreichen, dass Du selbst kündigst. mach das doch einfach nicht. Mit der Anwältin musst Du doch nicht sprechen. Du kannst natürlich auch mit Dem GF sprechen, aber dieser hat ja deutlich zu verstehen gegeben, dass er nicht mit Dir reden will und deswegen eine Anwältin mit der Vertretung mandatiert. Daher solltest du dann, wenn es etwas zu sagen gibt, auch mit ihr sprechen. Was willst Du denn?


Neverland

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Zum Ende der EZ hast du 3 Monate Kündigungsfrist, nicht einen Monat. Kündigst du nicht rechtzeitig, dann musst du arbeiten. Der AG kann dir erst am ersten Arbeitstag die Kündigung überreichen, vorher darf er per Gesetz nicht. Bis diese dann gilt müsstest du arbeiten. ALG1 fällt weg solange du keine Kinderbetreuung hast. Tauchst du am ersten Arbeitstag nicht auf, obwohl man dich sogar entsprechend gewarnt hat, kann der AG sogar Schadensansprüche an dich stellen. Du hast also ein echtes Problem. Man droht dir nicht, man sagt klipp und klar was Recht ist.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Mir ist nicht ganz klar. Was überhaupt Dein Plan war für die Zeit nach der Elternzeit) Betreuung hast Du ja anscheinend erstmal nicht für Dein Kind, aber Deine alte Stelle hättest Du gerne wieder und bist entsetzt darüber, dass sie jemand anders eingestellt haben und das unbefristeten? Weiter unten schreibst Du, dass sie erwarten, dass Du nach März wieder dort erscheinst, aber kannst das eigentlich nicht, weil Du keine Betreuung hast? Sowas ist doch nicht das Problem des AG! Alles total durcheinander und verwirrend. Du hattest doch auch ewig Zeit Dir was neues passendes zu suchen und gemacht hast Du nichts... Wie soll man Dir da noch helfen?


Möhrchen

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Das ist mehr als wirr - du weißt ja scheinbar noch nicht einmal, ob du eine Tochter oder einen Sohn hast...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Ich denke du hattest so eine schlaue Lösung https://m.rund-ums-baby.de/finanzen-recht-versicherung/Kuendigung-nach-Elternzeit-Wie-loesen_4015.htm


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Dezember 2021: .... ich könnte (so wurde es mir vorgeschlagen) 60% vom Netto bekommen und nicht atbeiteh kommen müssen (weil geht ja nicht, weil ich mein Sohn betreuen muss) Heute: Ich entschied mich, mit meiner Tochter noch 4 weitere Monate zu Hause zu bleiben, bevor er in die Kita kommt


Mitglied inaktiv

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Ich glaub da will uns einer gewaltig veräppeln. Stand im Hauptforum nicht auch so wirres Zeug, dass der Partner sie in der Verlängerung der ez nicht finanziell unterstützen will


Mitglied inaktiv

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Ja, erinnere mich dunkel daran