xeniageiss
Hallo ihr Lieben, ich blicke irgendwie nicht ganz durch beim Thema Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld usw.
Folgendes: Ich bin angestellt mit Minijob, arbeite aber seit der ca.10ten ssw nicht mehr, da ich aufgrund von ein paar mehreren Gründen, ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Hocke also seit dem Daheim, bekomme aber monatlich mein Gehalt (450€). Versichert bin ich bei der AOK in der Familienversicherung bei meiner Mutter mitversichert. Jetzt ist die Frage was steht mir zu, wieviel steht mir zu, wann muss ich es beantragen usw. hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann Danke im Voraus
Du bekommst Mutterschaftsgeld mehr Infos hier : https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaftsgeld-wenn-ich-geringfuegig-beschaeftigt-bin-zum-beispiel-minijob--125026 Elterngeld bekommst du den mindestsatz von 300 Euro zehn Monate lang oder 20 Monate 150 Euro. Kannst du nach Geburt beantragen. Zusätzlich stehen deinem Partner zwei Monate zu. Oder ihr teilt ales auf. Kindergeld nach Geburt und Erhalt der Steuernummer beantragen. Anträge und weitere Infos findet man alles online.
Also noch unter 18 ? Ich würde dann mal schauen da Du vermutlich ja nicht wirklich Geld hast ob Du vielleicht über Stiftungen Anspruch hast auf Zuschüsse für Babysachen oder Aufnahme in ein Mutter-Kind Heim ? Wohznst Du denn noch daheim bei Deiner Mutter, reicht da der Platz mit Baby ?
Nein, ich bin 21, verheiratet und wohne mit meinem Mann zusammen. In der Familienversicherung darf man bis 23 Jahren bleiben hieß es zu mir.
In der Familienversicherung bist Du normal eher beim Ehemann so zumindest mein Umfeld. Ich vermute mal dass Stiftungen Mutter-Kind eher nicht einspringen, ich dachte Du bist AE, da haben die Freundinen meiner Töchter Zuschüsse bekommen.
Ich konnte mir das gerade auch nicht vorstellen, dass das geht und hab aus Neugier gegoogelt. Die Beiträge, die ich gefunden habe, waren zwar von 2016, aber danach scheint das tatsächlich zu gehen. Bin auch etwas erstaunt. @xenia Auf Mutterschaftsgeld scheinst du keinen Anspruch zu haben https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/wie-kann-ich-mutterschaftsgeld-der-gesetzlichen-krankenkasse-berechnen-und-beantragen--125038 Aber ich würde bei der AOK anfragen. Zum Thema Kindergeld beantragen einfach mal auf die Seite der Familienkasse gehen ;-)
wirklich seltsam, vor allem wenn man daheim noch drin ist ( wenn man Kindergeld bekommt zB) aber das geht doch nur wenn man ne Ausbildung macht, studiert etc ? Hier in der Familie der Fall dass er über die Ehefrau versichert wurde da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und keinen Job da gibts ja tausend Varianten dennoch wäre mir das aus dem Bauch raus über den Mann viel lieber, man nabelt sich ja mit der heirat ab Geldtechnisch gibts normal bei Caritas etc für arme Familien immer Beratungsstellen
Natürlich bekommt sie Mutterschaftsgeld, siehe mein link oben
Dann solltest du den link auch lesen .
Sie ist nicht versichert, sondern sie ist über jemanden anders versichert ergo bekommt sie kein Mutterschaftsgeld. Sondern sie kann die Einmalzahlung beantragen.
Sähe andere aus wenn sie zB Studentin wäre, die KV selbst zahlt oder wenn sie zB einen anderen versicherungspflichtig Job hat und den Minijob zusätzlich. Dann hätte sie wirklich Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Ich habe das hier so verstanden, das trifft ja beides zu : "Wenn Sie geringfügig beschäftigt und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel wenn Sie als Ehefrau, Lebenspartnerin oder als Kind familienversichert sind), erhalten Sie das Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt und gegebenenfalls einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Ihrem Arbeitgeber "
Das ist die Einmahlzahlung, das ist kein richtiges Mutterschaftsgeld.
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