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Minijob, danach Teilzeit

Minijob, danach Teilzeit

Vineta

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Hallo Community, Vielleicht ist hier ein Lohnsteuerexperte unter euch und kann mir kurz helfen. Nächstes Jahr möchte ich nach der Elternzeit ganz langsam ins Berufsleben zurück. Ich beziehe noch bis August EGplus. Ab April wollte ich während EGplus in 450€ jobben bei meinem alten AG, nach Ende von EGplus in Teilzeit. Meine Überlegung war, bei 450€ pauschal zu versteuern wegen der Steuererklärung, da man das ja nicht mehr angeben muss. Wenn ich aber im gleichen Jahr sowieso auf Teilzeit arbeite, steht dann nicht komplett alles an Gehalt in der Jahresmeldung? Also muss ich die 450€ über die Einkommenssteuer sowieso versteuern und müsste Steuern nachbezahlen? Wenn dem so wäre, könnte ich doch theoretisch mehr als 450€ einsteigen? Z.b. einen Midijob (Gleitzone). Oder habe ich hier das gleiche Problem mit der Lohnsteuer? Fürs EGplus würde es noch passen ca. 650€ hinzuzuverdienen, ohne Abzüge einzubüßen. Andererseits wollte ich halt erstmal ganz ganz langsam zum AG zurück, nur mal bisschen verdienen, paar Stunden in der Woche, zu Hause viel abarbeiten in den 5 Monaten und so wenig wie möglich an Steuern zahlen. Oder wird man mit 450€ anders angemeldet und hat trotzdem die Möglichkeit pauschal zu versteuern und die 5 Monate muss ich nicht angeben in der Steuererklärung? Wir sind 4/4 angemeldet. Ich blicke da echt nicht mehr durch.


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Vineta

Der minijob wird pauschal versteuert und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Die teilzeit Arbeit hingegen ist separat zu betrachten und muss in der Erklärung angeben werden und wird normal versteuert. Du willst so wenig wie möglich steuern zahlen, ok. Aber rechne dir aus wieviel du für den minijob arbeiten musst und wieviel für die 650 Euro. So würde ich es sehen und auch die Sozialversicherungsbeiträge beachten. Das EG unterliegt dem Progressionsvorbehalt, es kann also sein dass ihr noch Steuern nachzahlen müsst.


Vineta

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Aber taucht der Minijob und das teilzeitentgelt nicht zusammen auf der Lohnsteuerbescheinigung auf? Dann muss ich den Minijob in die Einkommenssteuererklärung angeben, nicht?


Vineta

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Antwort auf Beitrag von Vineta

Nach langem hin und her und ausführlicher Recherche sind wir zu dem Entschluss gekommen, den Elterngeldbezug so zu ändern, dass ich ab April fertig bin mit dem Elterngeld und dann verdienen kann ohne Angst auf Anrechnung. Zudem bin ich flexibel und kann bei Bedarf dich höher einsteigen. Auf diese Idee waren wir lange Zeit nicht gekommen. Vielleicht hilft es jmd anderem weiter.