Ninafast41
Hallo, Weiß hier jemand, ob man mit zwei Impfungen als Kontaktperson in der Quarantäne sein Gehalt weiter bekommt? Zum Fall: in der Kita sind ein paar Kinder positiv. Nun wurden die Erzieherinnen ohne Boosterimpfung auch in Quarantäne geschickt, als Kontaktpersonen. Da ich überall lese, dass man mit zwei Impfungen als vollständig geimpft gilt, frage ich mich nun, ob es berechtigt ist, die Zahlungen zu verweigern. Vielleicht kann hier ja jemand von einem ähnlichen Fall berichten…
Vollständig geimpft ist man erst mit drei Impfungen. Dir steht natürlich eine Lohnfortzahlung zu da du geimpft bist. Wenn auch noch nicht ganz vollständig.
Vielleicht sind deren 3 Monate Abstand noch nicht um ? In unserer Kita sind alle geboostert, dennoch haben sich mehrere an den Kindern angesteckt die bekommen normal das Geld weiter
Die drei Monate sind bei ihnen um, genau deshalb bekommen sie keine Lohnfortzahlung. Wären die drei Monate nicht um, müssten sie noch nicht mal in Quarantäne… Ich kenne einige, die sich trotz booster angesteckt haben…
Ja klar passiert das mit dem Anstecken trotz Booster, gerade wenn man dauerhaft kranke Kleinkinder auf dem Schoß hat. Solange die nicht schwer erkranken....
Hallo, das scheint momentan noch eine rechtliche Grauzone zu sein und es ist wohl Sache der Bundesländer, Regelungen festzulegen: https://www.finanzen.de/news/keine-lohnfortzahlung-mehr-fuer-ungeboosterte-in-quarantaene Sollten die Ungeboosterten in der Quatantäne krank werden / selbst einen positiven Test haben, ist es wieder "unproblematisch" - dann sind sie arbeitsunfähig (Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber) bzw. als positiv Getestete nicht mehr in Quarantäne, sondern Isolation und da müsste die Lohnfortzahlung mit Rückerstattung für den AG wieder greifen, meine ich. Denn bei den Regelungen zur Lohnfortzahlung in Quarantäne geht es ja immer nur um die Frage, ob eine Impfung / bestimmte Anzahl von Impfungen dazu geführt hätte, dass man nicht vorsorglich als Kontaktperson in Quarantäne muss. Das ist aufgrund der Regelungen in Verordnungen klar ersichtlich, oder sollte es zumindest sein ... ändern sich die Regelungen, wer nach wieviel Impfungen in Quarantäne muss, muss eigentlich für die Lohnfortzahlung eine Übergangsfrist definiert sein, bis zu der man einen Booster nachholen kann. Es ging bei der Lohnfortzahlung nie darum, ob eine Impfung / bestimmte Anzahl von Impfungen die konkrete Infektion verhindert hätte (denn das kann niemand beweisen). Hilft also nur eines: Sich über den Stand der Vorgaben im jeweiligen Bundesland schlau machen. Die Stellen, bei denen der Arbeitgeber Anträge zur Rückerstattung der Lohnfortzahlung einreicht, sollten da eigentlich Auskunft geben können.
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