Lucylu
Huhu, ich habe am 15.09. per Fax eine Versicherung gekündigt (habe Sendebericht). Habe noch keine Bestätigung erhalten. Wie wäre der nächste Schritt? Noch warten? Kündigung per Post? Normal, per Einschreiben? Lg Lucy
Anrufen und Bitte um Bestätigung Der kündigung. Wobei das Fax Protokoll auch reichen sollte als Nachweis
Faxprotokoll gilt nur, wenn es ein qualifiziertes ist. War die Kündigung per Fax ausdrücklich zulässig? Läuft die Kündigungsfrist noch?
Danke für eure Antworten. Denke per Fax war grundsätzlich okay (siehe Anhang). Tja, mit der Kündigungsfrist ist das so ne Sache...das wird das nächste Problem sein;-) Den Vertrag habe ich am 01.09.19 abgeschlossen (Jahres-Familienauslandsversicherung), Versicherungsbeginn war allerdings erst 5.12.19. Aber selbst wenn es noch ein Jahr weiter laufen würde, möchte ich jetzt kündigen (sonst vergess ich es wieder), dann habe ich halt Pech, wenn es noch ein Jahr länger laufen würde... Lg

Ausnahme eben: Faxkündigung wurde ausgeschlossen. Das Urteil betrifft mWn die Fälle, in denen nicht auf die einzelnen Kündigungsmöglichkeiten eingegangen wurde sondern zB nur "schriftlich" angegeben war. Wie dem auch sei: Auch die Kündigungsfrist ergibt sich aus den AVB, die hast Du mit der Police zusammen bekommen.
Danke für deine Antwort, du scheinst dich auszukennen.
Gaaanz hinten in den Versicherungsbedingungen steht "Brief, Fax oder E-Mail".
Ein Foto hab ich nochmal angehängt (Beendigung des Versicherungsvertrages).
"...einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigen". Ablauf wäre ja 4.12.20, von daher noch in der Frist
Lieben Dank für deine Mühen!! Lg Lucy

Sehr gerne. War keine Mühe :-)
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament