Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?

Kündigung + Krankmeldung - Wer kennt sich aus?

MutterliebeLS89

Beitrag melden

Hallo zusammen. Wie es aussieht, werde ich wahrscheinlich nicht weiter beschäftigt werden. Man möchte mich nach meiner Elternzeit nicht weiter übernehmen und anschließend kündigen. Da ich mit meinen AG auch nicht das allerbeste Verhältnis habe, möchte ich bei der Sache gut rauskommen. Ich habe jetzt noch einen einmonatige Kündigungfrist aber kann nicht arbeiten gehen, da ich mein Kind betreuen muss. Ich kenne mich mit den ganzen rechtlichen Sachen leider nicht aus. Wenn er mich kündigt und ich ihm direkt eine Krankmeldung gebe, wie sieht es dann mit dem Gehalt aus? Oder muss ich ihm vor der Kündigung die Krankmeldung geben? Wo kann ich noch das meiste und beste rausholen? Liebe Grüße


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

"Wo kann ich noch das meiste und beste rausholen?" Grds ist es nicht "krank auf Krankenschein" sein Kind nicht bereut zu beommen Willst Du dort weiter arbeiten oder nicht? Wenn nein kündige und suche Dir was Neues wenn Du das Kind in der Betreuung untergebracht hast.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Dein Beitrag vom 24.11 liest sich aber anders .... ich könnte (so wurde es mir vorgeschlagen) 60% vom Netto bekommen und nicht atbeiteh kommen müssen (weil geht ja nicht, weil ich mein Sohn betreuen muss) - ich könnte mir vom Arzt bestätigen lassen, dass er noch nicht so weit ist und würde dann auch keine Sperrfrist vom Arbeitsamt bekommen und würde das Gehalt komplett erhalten....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

haha, sieht so aus, als hätte sie vergessen, dass sie hier schon geschrieben hat.


Berlin!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Du kannst jederzeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beibringen. Wenn Du arbeitsunfähig bist. Und nur dann. Bis zu 6 Wochen AU wegen derselben Erkrankung bekommst Du Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Es ist für Dich finanziell vollkommen unerheblich, wenn Du vor oder nach Entstehung der AU kündigst oder gekündigt wirst. Eine AU zu erschwindeln, obwohl Du gar nicht AU bist, ist (Sozial-)betrug und strafbar. Ob Du Dein Kind betreuen kannst oder nicht, ist nicht Sache der Arbeitgeberin und kein Grund für eine AU.


Himbeere2008

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Verlängere mit Zustimmung des Arbeitgebers deine Elternzeit auf 3 Jahre. In dieser Zeit kannst du woanders arbeiten und Geld verdienen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Die AP will doch gar nicht arbeiten, will ja ihr Kind betreuen und trotzdem maximales Geld Siehe auch paar posts weiter unten


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Ist doch völlig egal. Der AG kann dir auch während AU kündigen. Dann nämlich wenn absehbar ist, das du deiner Arbeitsverpflichtung auch nach Ende der AU nicht nachkommen kannst.


Berlin!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Felica

Nein, während einer AU ist jedwede Kündigung möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Davor und danach auch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Hat der AG dir schon gekündigt? Dann ist es pillepalle. Er muss die Kündigung nicht zurücknehmen, weil du AU bist. Wenn die Kündigung rechtmäßig war von den Voraussetzungen Mal abgesehen AU wegen Kinderbetreuung....


wolfsfrau

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MutterliebeLS89

Wenn feststeht, dass er dich kündigt und du auch nicht wieder da anfangen willst oder kannst wg Kinderbetreuung, dann sprich mit dem AG. Er lässt dich bestimmt einen Monat vorher gehen. Für ALG ist es unerheblich, du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung wg der Betreuung des Kindes.